Stadtratssitzung vom 20. 12. 2017

In der Sitzung am 20. 12. wurde über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens im Stadtrat abgestimmt.
Am Nachmittag vor der Sitzung, am 19. 12. rief mich OB Hammer an, dass das Landratsamt, dem das Bürgerbegehren zwecks Prüfung auf Zulässigkeit übergeben worden war, der Stadt Dinkelsbühl bzw. dem Stadtrat empfohlen habe, das Bürgerbegehren aus 2 inhaltlichen Gründen abzulehnen.
1. "Aus dem Tenor der Fragestellung ist nicht hinreichend deutlich ersichtlich, ob Ansatzpunkt das Bauleitverfahren sein soll oder das Baugenehmigungsverfahren. Das Baugenehmigungsverfahren . . . . ist einem Bürgerentscheid entzogen" (Zitat Landratsamt).
2. Der entscheidende Punkt ist aber folgender: Uns wird unterstellt, dass wir den zweiten Teil unserer Frage zum Bürgerbegehren ("... und der Platz selbst in seiner jetzigen Funktion und Art als Erholungs-, Freizeit- und Grünbereich erhalten bleibt?") deshalb gestellt haben, damit wir den Bau dadurch ganz verhindern können; es gäbe nämlich keine andere Zufahrtsmöglichkeit als über den Platz!
Von uns wurde dies immer angezweifelt, da es rein verkehrstechnisch durchaus die Möglichkeit gibt, links oder rechts der bestehenden Gebäude Neunmorgenweg 22a und 22b zu der geplanten Wohnanlage zu gelangen.
Was uns aber nie mitgeteilt wurde, ist die Tatsache, dass die kath. Kirchenstiftung der Stadt klipp und klar erklärt hat, dass sie dazu nie die Erlaubnis erteilen würde. Selbst beim oben erwähnten Telefongespräch erhielt ich auf die Frage, wer denn festgestellt habe, dass es keine andere Möglichkeit der Zufahrt gibt und ob wir wohl selbst einen Verkehrsexperten beauftragen sollten, nur die Antwort, " das Landratsamt hat diese Feststellung getroffen"(Zitat OB Hammer).
Diese Tatsache war nicht einmal allen Stadträten bekannt; auch sie erfuhren erst kurz vor der Abstimmung davon!!
In diesem Fall von einer "Verhinderungstaktik" von unserer Seite zu sprechen, ist wohl mehr als gewagt.
Übrigens: Eine 7-seitige Stellungnahme unseres Anwalts fand kein Gehör.
                 Auch die 1108 Unterstützer, die sicherlich keine Verständnis für solche juristischen Spitzfindigkeiten
                 haben, spielten hier keine Rolle mehr.

Das Bürgerbegehren wurde mehrheitlich abgelehnt.

                                               Lesen Sie auch dazu die Pressemitteilung in der FLZ!

Von Seiten der Stadt wurden uns als weiteres Vorgehen drei Möglichkeiten empfohlen:
1. Ein neues Bürgerbegehren
2. Eine Klage gegen die Entscheidung des Stadtrates
3. Eine Normenkontrollklage

Was wir jetzt nötig haben sind Zuspruch und Ideen! Aufgeben werden wir nicht!!!



Protokoll der Bauausschusssitzung






Weiteres Vorgehen in Sache "Bebauungsplanänderung"

Sehr geehrte Frau Knipfer, sehr geehrter Herr Knipfer,
zum Verfahren:
es ist geplant, dass die Bebauungsplanänderung (Aufstellungsbeschluss für die Änderung) in der Sitzung des Stadtrates vom 27.09.2017 behandelt wird. Der Tagesordnungspunkt wird öffentlich verhandelt also ist die Abstimmung auch öffentlich.

Zur Historie des Antrags:
Hierüber habe ich leider keine Kenntnis. Der Erstkontakt lief wohl über den Bereich Wirtschaftsförderung/Liegenschaften/Kämmerei. Sollten Sie hier nähere Informationen benötigen, empfehle ich Ihnen Kontakt mit Herr Wegert (902210) aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
aus der schönsten Altstadt Deutschlands (FOCUS)
Große Kreisstadt Dinkelsbühl
- Leiter der Bauverwaltung –
Peter Koller

Bekanntgabe einer öffentlichen Sitzung

Am Mittwoch, 27.09.2017, um 17:30 Uhr findet
im Kleinen Schrannensaal,

eine 45. Sitzung des Stadtrates mit folgender Tagesordnung statt:

Bürgerfrageviertelstunde

Bericht des Oberbürgermeisters

Anfragen aus dem Stadtrat
1.
Änderung des Bebauungsplanes "Königshain I" und des Flächennutzungsplanes im Bereich der Grundstücke Flur-Nr. 1717/70 (Wiese der Kirche) und 1717/56 (Hier handelt es sich um den Samuel-von-Brukenthalplatz); Aufstellungsbeschluss für die Änderungen

2.
Deponie am Kesselwald - Einstellung der Bauschuttannahme
3.
Benutzungs- u. Gebührenordnung für die Grüngut-Anlieferungsstelle der Stadt Dinkelsbühl
4.
"Höfebonus" im Rahmen der bayerischen Breitbandförderung
5.
Neugestaltung Dorfplatz Sinbronn
6.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan für das Sondergebiet "Ellwanger Straße" und 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dinkelsbühl; Genehmigung durch die Regierung von Mittelfranken / Beitrittsbeschluss
7.
12. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes, Behandlung der Einwendungen, Billigung und Auslegung

Genehmigung der Niederschrift

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Dinkelsbühl, 20.09.2017

Christoph Hammer
Oberbürgermeister