Neues zum Thema "versprochenes Schnurgerüst" (dient der Veranschaulichung der Ausmaße eines Gebäudes




Jahreshauptversammlung der Kreisgruppe Dinkelsbühl-Feuchtwangen der Siebenbürger Sachsen am
18. 2. 2018

In der Versammlung ging Frau Rattelmüller auch auf den geplanten öffentlich geförderten Wohnungsbau auf der Wiese neben dem Samuel-von-Brukenthal-Platz und die geplante Zufahrt über den Platz ein.

Sehr geehrte Damen und Herren der Kreisgruppe der Siebenbürger Sachsen,

als Anwohner am Brukenthalplatz möchten wir uns an Sie wenden. Wie Sie sicher schon erfahren haben, kämpfen wir seit ca. 8 Monaten nicht nur um eine kleinere Bebauung auf der Wiese, angrenzend zum Brukenthalplatz, sondern auch für die Erhaltung des Platzes selbst. In einem Bürgerbegehren sammelten wir ca. 1100 Unterschriften. Leider wurde dieses vom Landratsamt und der Stadt Dinkelsbühl für unzulässig erklärt. Jetzt liegt die Sache beim Amtsgericht Ansbach und wir versuchen mit Hilfe unseres Münchner Rechtsanwaltes
unser ureigenstes demokratisches Recht einzuholen. Wir müssen währenddessen feststellen, dass wir uns gegen Behauptungen der Stadt (es wurde ein Bauantrag der Mendelssohn Vermögensverwaltung) gestellt und der gegensätzlichen Behauptung der Vermögensverwaltung ( es wurde kein Bauantrag gestellt) zur Wehr setzen müssen. ebenso soll immer glaubhaft gemacht werden, dass es bereits eine Zufahrt über den Platz gebe, aber es handelt sich dabei um nur das private Grundstück der Bewohner es "so genannten Raiffeisengebäudes). Das sind zwei von vielen Ungereimtheiten, die uns empören und gegen die wir uns gerichtlich wehren müssen. Sehr geehrte Damen und Herren, die Erhaltung des Platzes ist uns wirklich eine Herzensangelegenheit.

1. Er wurde durch Herrn Schuller und den damaligen Bürgermeister Dr. Walchshöfer einem sehr bekannten Landsmann aus Siebenbürgen gewidmet: Samuel-von-Brukenthal, ein Gouverneur aus Siebenbürgen. Seien Sie stolz auf Ihre siebenbürgische Vergangenheit und lassen Sie es nicht zu, dass dieser gewidmete Platz verloren geht. Wenn darüber eine Zufahrt führt, ist der Platz unwiederbringlich verloren!

2. Bitte seien Sie solidarisch mit uns Anwohnern, mit den vielen Kinder, die täglich diesen Schulweg nehmen und mit allen Fußgängern (ältere und jüngere Menschen), die diesen Platz in Ruhe und ohne Autoverkehr überqueren können. Die Schulkinder lieben es nach der Schule hier einen Stopp einzulegen und zu schaukeln bzw. am Brunnen und im Gebüsch zu spielen. Kinder brauchen nicht weniger Freiräume, sondern im Gegenteil mehr davon. Der Platz würde dazu einladen eher noch mehr Ruhebänke und Spielgeräte aufzustellen. Kinder müssen frei und ohne Gefahr spielen können und dürfen!! Es handelt sich um den einzigen n o c h autofreien Platz in ganz Dinkelsbühl.

3. Ebenso sollten Sie alle dafür einstehen, dass die langjährige Tradition des Kronenfestes an diesem gewidmeten Platz wie bisher stattfinden kann. Durch die jährliche Feier dieses Festes wurden uns Anwohnern der Zusammenhalt der Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen bewusst, wir erfuhren viel über deren Tradition und vor allen Dingen lernten wir die kulinarischen Genüsse sehr zu schätzen. Sicher gibt es auch noch andere Plätze in der Stadt, aber dieser ist traditionell der ursprünglichen Siedlung der Siebenbürger Sachsen ( hier haben Ihre Väter und Großeltern gewohnt, gelebt und gearbeitet) am nächsten. Bitte helfen Sie mit, dass alte gewachsene Traditionen gewahrt bleiben und tragen Sie mit Ihrem persönlichen Interesse dazu bei, dass hier nicht einfach ein Stück Ihrer Geschichte "aufgegeben" wird.

4. Natürlich ist uns auch daran gelegen, dass auf der angrenzenden Wiese kein überdimensionierter Betonklotz entstehen soll. Ein Gebäude mit 26m x 40m x 9m ist an dieser Stelle völlig unpassend ( so groß wie das Hallenbad bzw. 12 Reihenhäuser). Wir Anwohner haben damals hier gebaut mit dem Wissen, dass hier ein Gemeindezentrum oder ein Kindergarten geplant seien mit Fußweg zum Neunmorgenweg hin.
Wir plädieren daher für eine der Umgebung angepasste Bebauung, damit nicht die ganze Wiese zubetoniert werden muss. Bitte unterstützen Sie uns und verstehen Sie unsere Anliegen! Wir sind keineswegs gegen sozialen Wohnungsbau, wollen aber, dass unser Viertel für alle liebens- und lebenswert bleibt.

Die Anwohnerbewegung

Die Versammlungsteilnehmer versprachen im Anschluss ihre Unterstützung auch in finanzieller Hinsicht.
Dafür ein herzliches DANKESCHÖN!



Einweihung des Platzes im Jahre 1987 durch den damaligen Bürgermeister Dr. Walchshöfer und dem Bundesvorsitzenden der Siebenbürger Sachsen Dr. Wolfgang Bonfert.
















Interessantes aus dem Jahre 2000 (7. März)





Dazu passt der Brief von Herrn Zelfel (ehemaliger Stadtbaumeister) vom Oktober 2001




Die Anwohner der Edenkobener Str. 4 demonstrieren gegen die Zufahrt über den Platz



Ausweisung des Platzes als "Grünanlage" aus dem Jahre 2003, unterzeichnet von OB Hammer



Auszug aus der Satzung

Grünanlagenordnung der Stadt Dinkelsbühl

3. Es ist insbesondere untersagt:

a) auf den Grünanlagen Hunde frei bzw. an überlanger Leine herumlaufen zu lassen;
auf Kinderspiel- und Bolzplätzen Tiere, insbesondere Hunde mitzubringen oder dort
herumlaufen zu lassen,
b) auf den Grünanlagen Hunde koten zu lassen ohne den Kot sofort und vollständig zu beseitigen (s. § 7 - Beseitigungspflicht),
c) auf den Grünanlagen einschl. den Spielplätzen Hunde mit einer Schulterhöhe ab
1,00 m oder die nach der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und
Gefährlichkeit (Verordnung des Bayer. Staatsministeriums des Innern vom 04. September 2002, GVBl S. 513, Nr. 21/2002 und S. 583, Nr. 22/2002) genannten Hunde ohne Maulkorb mitzuführen,
d) in den Grünanlagen bzw. in den Weihern zu baden; davon ausgenommen ist der
Campingweiher auf Flst. 2877 (s. Anlagenblatt 02)
e) Tiere in den Grünanlagen bzw. Weihern baden zu lassen (ohne Ausnahme),
f) auf den Grünanlagen Modell-Autos bzw. in den Weihern mit Funk gesteuerte Modell- Motorboote fahren zu lassen
g) das Rauchen durch Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr
h) die gärtnerischen oder baulichen Anlagen, sowie die Kinderspiel- und Sportgeräte zu beschädigen, zu zerstören oder durch Abfälle zu verunreinigen.
i) Bänke und Abfallkörbe zu entfernen oder zweckwidrig zu verwenden (Hausmüll darf nicht in öffentlichen Abfallkörben entsorgt werden),
j) Fahrräder außerhalb der ausgewiesenen (mit StVO-Zeichen 240, s. § 40 Abs. 6 StVO) gemeinsamen Geh- und Radwege, Mofas, Mopeds und Motorräder zu benutzen oder Kraftfahrzeuge sowie Anhänger auf den öffentlichen Grünanlagen einschl. den Spielplätzen zu parken.
k) Rundfunk- oder andere Tonwiedergabegeräte oder Musikinstrumente ruhestörend zu gebrauchen oder eine Ruhestörung auf andere Art und Weise herbeizuführen.
l) auf Kinderspielplätzen Fußball zu spielen
m) alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in den Anlagenbereich zum dortigen Genuss zu verbringen, sich in einen Rausch oder einen ähnlichen Zustand zu versetzen,
n) zu zelten, zu campen, das Aufstellen von Wohnwagen und das Nächtigen, ohne eine Erlaubnis nach § 5 (s. Ziff. 2) zu haben.
o) zu betteln.