Das sogenannte Baufenster (24m - 26 m X 39m - 42m X 9m) und die Zufahrtsstraße über den Platz


Erstellt von der Bürgerbewegung und genehmigt von "Bayernatlas".


Unterlagen zum neuen Bebauungsplan, der in der Stadtratssitzung am 29. 11. beschlossen werden soll.



Sitzungsvorlage Stadtrat öffentlich am 29.11.2017
Vorlagen-Nr.: 3/096/2017
Berichterstatter: Wüstner, Klaus
Betreff: 4. Änderung des Bebauungsplanes Königshain I und parallel dazu die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes

Sachverhaltsdarstellung:
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Dinkelsbühl hat in der Stadtratssitzung vom
27.09.2017, den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes „Königshain
I“ und dazu die (15.) Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren be-
schlossen. Außerdem hat sich der Stadtrat unter Berufung auf § 13 BauGB auf ein ver-
einfachtes Verfahren festgelegt. Das vereinfachte Verfahren ist als Instrument dann an-
wendbar, wenn die Grundzüge der Planung (vgl. den Flächennutzungsplan der Stadt
Dinkelsbühl und den Bebauungsplan Königshain I) in den Grundzügen nicht berührt wird
– in diesem Fall kann von einem Vorverfahren mit einer frühzeitigen Beteiligung der Öf-
fentlichkeit und der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange abgese-
hen werden. Es erfolgt daher gleich die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belang gem. § 4
Abs. 2 BauGB.
Im Flächennutzungsplan (15. Änderung) wird nur die westliche Teilfläche bzw. Hälfte des Grundstückes Flst.Nr. 1717/70 Gemarkung Dinkelsbühl von „Flächen für den Gemeinbedarf“ auf „Wohnbauflächen“ geändert.
Im Bebauungsplan Königshain I wird im Planteil lediglich das Baugrundstück 1717/70 Gemarkung Dinkelsbühl und ein kleiner Teilbereich des städt. Grundstückes aus Flst.Nr. 1717/56 Gemarkung Dinkelsbühl überplant. Bei den „A – Festsetzungen durch Planzeichen“ wird unter „1. Geltungsbereich“ eine Ziffer 1.2 mit einer folgenden gestrichelten Darstellung und der Text „Grenze des Änderungsbereiches“ eingefügt. Weiter unter Planzeichen wurde die Ziffer 6.9 mit dem Planzeichen und dem Text „Baugrundstück für kirchliche Zwecke mit Kindergarten“ gestrichen – die nachfolgenden Festsetzungen wurden neu nummeriert. Unter Ziff. 4.1 bei „B – Festsetzungen durch Text“ wurde der zweite Satz „Die Dächer aller Häuser einer zusammenhängenden Gruppe müssen einheitlich ausgebildet und gedeckt sein“ gestrichen. Dafür wurde eine neue Festsetzung mit der Ziffer. 4.2 eingeschoben: „Die Dachneigung wird für den zu ändernden Planbereich auf 0 – 10 Grad festgesetzt.“ Die nachfolgenden Festsetzungen wurden neu nummeriert.
Die Texte zur Begründung der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur 04. Änderung des Bebauungsplanes werden noch erstellt und liegen den Planentwürfen während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB mit bei.
Auf die weitere Sachverhaltsdarstellung durch mündlichen Vortrag durch den/die Planer des beauftragten Planungsbüros Härtfelder während der Stadtratssitzung am 29. November 2017 wird hingewiesen.
Anlagen:
01 – AL01 - 1 Planentwurf zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes – v. 29.11.2017
02 – AL02 - 1 Planentwurf zur 04. Änderung des Bebauungsplanes Königshain I – v. 29.11.2017

Vorschlag zum Beschluss:
Teil I
15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dinkelsbühl
für das Plangebiet „Königshain I“

ÄNDERUNGS-, BILLIGUNGS- UND AUSLEGUNGSBESCHLUSS
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Dinkelsbühl beschließt, den rechtskräftigen Flächen-
nutzungsplan der Stadt Dinkelsbühl, im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes
„Königshain I“ auf der Basis des vorgelegten Planentwurfes (15. Änderung des Flächen-
nutzungsplanes) vom 29.11.2017 zu ändern (vgl. § 2 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 1 Abs. 8
BauGB).
Das Änderungsgebiet befindet sich innerhalb des Bebauungsplanes „Königshain I“ süd-
lich der Ortsdurchfahrt der Staatsstraße St 2220 (Südring) und wird umgrenzt vom
Schulweg (aus Flst.Nr. 1717/56) im Westen, den Südgrenzen der Anwesen am Reiher-
weg von Norden her, im Osten durch eine vom Neunmorgenweg her erschlossene
Wohnanlage und im Süden durch den an der Edenkobener Straße gelegenen Samuel-
von-Brukenthal-Platz. Der Flächennutzungsplan der Stadt Dinkelsbühl weist derzeit im
südlichen Bereich des Bebauungsplanes „Königshain I“ eine Gemeinbedarfsfläche aus.
Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu ent-
wickeln. Die derzeit im Flächennutzungsplan der Stadt Dinkelsbühl dargestellte Gemein-
bedarfsfläche entspricht nicht der geplanten Darstellung einer Wohnbaufläche (W) ge-
mäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO, die im Zuge der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Kö-nigshain I“ vorgesehen ist.
Die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dinkelsbühl erfolgt gemäß § 8
Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Königshain I“
– der Planentwurf zur 15. Änderung ist zusammen mit der 04. Änderung des Bebau-
ungsplanes öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind entsprechend zu beteiligen. Von einer frühzeitigen Beteiligung (Öffentlich-
keit/Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange) wird mit Verweis auf § 3 Abs. 1
Satz 3 BauGB abgesehen. Damit bleiben die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes
und die 4. Änderung des Bebauungsplanes Königshain I im Parallelverfahren. Es wird
also gleichzeitig mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Königshain I nach § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich ausgelegt und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Mit der Erarbeitung des Entwurfs der Änderung des Flächennutzungsplanes wurde das
Ing.-Büro Härtfelder, Sebastian-Münster-Straße 6, 91438 Bad Windsheim, beauftragt.

Der vorgestellte Planentwurf zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit
in der Fassung vom 29.11.2017 gebilligt.

Teil II
4. Änderung des Bebauungsplanes „Königshain I“ in Dinkelsbühl

BILLIGUNGS- UND AUSLEGUNGSBESCHLUSS
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Dinkelsbühl hat in der Stadtratssitzung vom
07.09.2017, den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes „Königshain
I“ beschlossen. Die Änderung des Bebauungsplanes „Königshain I“ soll im vereinfachten
bzw. beschleunigten Verfahren gemäß § 13 (13a) BauGB erfolgen.

Anlass, Ziel und Zweck der Planung:
Der räumliche Geltungsbereich des Änderungsverfahrens betrifft die Flur-Nummern
1717/70 und aus 1717/56 Gemarkung Dinkelsbühl. Geplant ist eine städtebauliche
Nachverdichtung auf der Flur-Nummer 1717/70 mit einer Wohnanlage. Die derzeit aus-
gewiesene Gemeinbedarfsfläche für kirchliche Zwecke widerspricht der geplanten bauli-
chen Nutzung. Daraus resultierend ergeben sich folgende Änderungen:
1. Planzeichnung:
- Art der baulichen Nutzung:
Herausnahme der Gemeinbedarfsfläche für kirchliche Zwecke mit Kindergarten,
stattdessen Darstellung eines reinen Wohngebietes (WR)

- Verkehrserschließung:
Geplante Zufahrt zur geplanten Wohnanlage

- Darstellung der geplanten Grundstücksgrenzen

- Darstellung der Baugrenze

- Geplante Randeingrünung

2. Festsetzungen durch Planzeichen und Text:

- Herausnahme der Gemeinbedarfsfläche für kirchliche Zwecke mit Kindergarten

- Ergänzung der Dachneigung: 0-10 Grad

Es wird festgestellt, dass die (4.) Änderung des Bebauungsplanes die Grundzüge der
Planung (Bebauungsplan Königshain I) nicht berührt und dass aus diesem Grunde die
Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB angewandt wird. Die weiter
unter § 13 Abs. 1 genannten Bedingungen werden eingehalten. Das vereinfachte Verfah-
ren lässt gem. § 13 Abs. 2 Ziff. 1 BauGB zu, dass von der frühzeitigen Unterrichtung und
Erörterung nach § 3 Abs. 1 (Bürger/Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 (Behörden und sonsti-
gen Träger öffentlicher Belange) BauGB abgesehen werden kann – die Stadt Dinkels-
bühl macht hiervon Gebrauch. Gleichzeitig wird bestimmt, dass eine öffentliche Ausle-
gung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen ist und dass eine Beteiligung der Behörden
und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt wird.

Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung ist der be-
troffenen Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme
im Rahmen einer öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zu geben sowie die von
der Planänderung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB zu beteiligen.

Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom
Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB,
welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammen-
fassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4c
BauGB wird nicht angewandt. Bei der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und den
berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird darauf hingewie-
sen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

Mit der Erarbeitung des Planentwurfes sowie der Durchführung der Verfahrensschritte
wurde das Ingenieurbüro Härtfelder, Sebastian-Münster-Str. 6, 91438 Bad Windsheim,
beauftragt.

Der vorgestellte Planentwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Königshain I“ wird
mit den vorgenannten Änderungen, in der Fassung vom 29.11.2017, gebilligt.



Der sogenannte "neue" Bauplan














Die Baubeschreibung des Architekturbüros

Nürnberg, 12.09.2017

Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 24 Wohnungen im geförderten Wohnungsbau in Dinkelsbühl am Samuel-von-Bruckenthal-Platz
Der geplante Baukörperbenha1tet an zwei verbundenen Treppenhäusern (Aufzug) 24 Wohnungen.
Der zum Samuel-von-Bruckenthal-Platz gelegene Bauteil hat 3 Vollgeschosse. Im nördlichen Bauteil ist das dritte Geschoss etwas zurückgesetzt, ebenso im Mittelteil.
Unter dem nördlich gelegenen Bauteil befindet sich eine Parkgarage mit 18 KFZ-Stellplätzen. Weitere 18 KFZ-Stellplätze liegen ebenerdig östlich des Baukörpers, abgewandt von der westlich und nördlich gelegenen Wohnbebauung.
34 Stellplätze bei 24 Wohnungen ergeben einen Stellplatzschlüssel von 1,42 Stellplätzen pro Wohnung.
Der Spielplatz für Kleinkinder ist in der nordwestlichen Grundstücksecke an der Fußweggasse vom Samuel- von-Brukenthal-Platz Richtung Innenstadt geplant.



Sitzungsvorlage für die Stadtratssitzung am 27. 9. im kleinen Schrannensaal

Sitzungsvorlage Stadtrat öffentlich
am 27.09.2017

Vorlagen-Nr.: 3/081/2017

Berichterstatter: Koller, Peter

Betreff: Änderung des Bebauungsplanes "Königshain 1" und des
Flächennutzungsplanes im Bereich der Grundstücke Flur-Nr. 1717/70 und 1717/56; Aufstellungsbeschluss für die Änderungen

Sachverhaltsdarstellung:
Mit modifiziertem Antrag vom 12.09.2017 wurde ein Konzept zur Bebauung des Grundstückes Flur-Nr. 1717170 vorgelegt. Danach ist geplant, eine Wohnanlage für 24 geförderte Wohnungen zu errichten. Der Baukörper soll 3-geschossig ausgebildet werden (maximale Höhe knapp 9 m). Zum Vergleich: Das unmittelbar südlich befindliche Wohn- und Geschäftshaus weist eine Gesamthöhe von 14 m auf. Die Doppelhäuser im Westen haben eine vergleichbare Höhe. Auf dem Baugrundstück sollen 34 Stellplätze geschaffen werden. Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Königshain 1" und soll gemäß der Art der baulichen Nutzung mit einem Kindergarten und/oder einer kirchlichen Nutzung versehen werden (Gemeindehaus, Gotteshaus o.ä.). Die geplante Wohnanlage widerspricht dieser Nutzungsfestsetzung. Zur Verwirklichung der Baumaßnahme müsste der Bebauungsplan hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung geändert werden. Es wird deshalb vorgeschlagen, den Bebauungsplan hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung in reines Wohnen (WR) zu ändern, so wie das Baugebiet ohnehin festgesetzt ist. Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung wird empfohlen, maximal drei Vollgeschosse festzusetzen, so wie das auch für das südlich gelegene Grundstück gilt. Die Baugrenzen sind so zu gestalten, dass die gesetzlichen Abstandsflächen ohne Verkürzung eingehalten werden können. Die Dachneigung ist mit 0 - 10 Grad festzulegen. Die Erschließung (Zu- und Abfahrt) soll entsprechend der Planvorlage erfolgen. Die Platzgestaltung ist im Verfahren abzustimmen.
Der Geltungsbereich des Änderungsverfahrens betrifft die Flur-Nummern 1717/70 und 1717/56, Nach Mitteilung der Regierung von Mittelfranken kann die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren gern. § 13 a BauGB erfolgen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

Vorschlag zum Beschluss:
1. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Dinkelsbühl beschließt die Änderung des qualifizierten Bebauungsplan „Königshain 1"" für die o.g. Grundstücke mit folgenden Festsetzungen:
Art der baulichen Nutzung: WR
Maß der baulichen Nutzung: maximal 3 Vollgeschosse Baugrenzen = gesetzliche Abstandsflächen
Dachneigung 0-10 Grad
2. Der Stadtrat beschließt ferner die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren.
3. Der Stadtrat beschließt, dass die Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB behandelt werden kann.



KOMMENTAR zum GEÄNDERTEN BEBAUUNGSPLAN am SAMUEL-VON-BRUKENTHALPLATZ

Liebe Anwohner, Interessierte und Unterstützer,

am Mittwoch, 27.9.2017 um 17.30 Uhr, stimmt die Stadt im kleinen Schrannensaal über das Großprojekt, von uns, der Anwohnerbewegung, MONSTERBAU genannt, ab.
Der so genannte geänderte Bebauungsplan nimmt lediglich das 4. OBERGESCHOSS mit 2 Wohnungen weg. Damit bleibt die äußerst dichte und kompakte Bauweise erhalten (s. Baupläne, im Internet einsehbar)!!! Außerdem kommen zusätzlich noch 8 Tiefgaragenplätze und mehrere Parkplätze dazu, so dass quasi sämtliche Grünflächen unter BETON verschwinden und überbaut werden.
Es macht uns Anwohner betroffen und fassungslos, dass über unsere Köpfe hinweg ein ganzes, bisher schönes Wohnviertel mit einem Schlag massiv zubetoniert wird!
Der Spielplatz für die zu erwartenden vielen Kinder ist auf kleinstem Raum am Gartenzaun der Familie Schneider, Reiherweg, geplant, da kein anderer Platz mehr vorhanden ist!!!!!!
Von unserem Grundstück (Reihenhäuser Eden kobenerstr.8 und Blaumeisenweg) ist der Bau mit 3 Vollgeschossen nur wenige Meter entfernt! Die Planung orientiert sich am höchsten Gebäude in der Umgebung ,dem so genannten Raiffeisengebäude, das 3 Geschosse + Satteldach aufweist. Wohlweislich verschwiegen und "übersehen" wird dabei, dass dieser Bau wesentlich weiter von unseren Grundstücken entfernt ist!!!!!!!! Baurechtlich wurde alles ausgeschöpft und der Bau auf KANTE genäht.
Bei dem Grundstück der katholischen Kirche handelt es sich um ein so genanntes "GEFANGENES GRUNDSTÜCK" , das heißt es hat keine ZUWEGUNG!
Wir fragen uns, wurde das bei der Bebauung durch das Aussiedlerheim damals absichtlich
so unprofessionell geplant und die Zufahrt über den Neunmorgenweg dadurch verhindert ?????? Weiß jemand etwas Näheres darüber?
Daher muss jetzt von der Stadt der FLÄCHENNUTZUNGSPLAN für den Samuel-von-Brukenthalplatz GEÄNDERT werden!!!! Die ZUWEGUNG soll in Zukunft über den Platz erfolgen! Eine weitere Einmündung in der Edenkobenerstraße entsteht! Parkplätze fallen weg. Die Bepflanzung verschwindet, ob der Brunnen bleibt bezweifeln wir.
Das ist ein einschneidendes Verfahren, das ein ganzes Wohnviertel zu seinem Nachteil verändert und "ZERSTÖRT". Der bisherige Schulweg wird in diesem Bereich auch weichen müssen.

Liebe interessierte Leser, bitte unterstützen Sie uns, wir sind der Meinung, es geht uns ALLE
an, was in unserer Stadt passiert! Bitte interessieren sie sich, auch wenn Sie nicht unmittelbar betroffen sind und machen Sie sich selbst ein Bild davon!


I.M.KN.



Lage des geplanten Blockes (Bildmitte)                          Ursprünglicher Plan mit einem 4. Obergeschoss

Geplante Größe: ca. 34 m x 24 m x 9-12 m                     Blick vom Platz aus, Ansicht ist völlig falsch!!

      

  Ursprünglich vorgesehen Bebauung mit Kirche, Kindergarten, Gemeindehaus        

Dieser Plan zeigt die tatsächliche Größe des kirchlichen Grundstückes mit der bisherigen Bebauung


Und hier das Ganze aus der "Vogelperspektive" (Quelle: Bayernatlas)