Änderung des Bebauungsplanes Königshain I

In der FLZ vom Freitag, 2. Februar, wurde die öffentliche Auslegung des geänderten Bebauungsplanes angekündigt. Der Entwurf wird vom 12. Februar bis 16. März im Rathaus öffentlich ausgelegt und jeder hat in dieser Zeit die Möglichkeit dagegen Einwendungen vorzubringen.
Machen Sie bitte davon Gebrauch!
Näheres dazu auch unter
https://www.dinkelsbuehl.de/deutsch/alle/stadt-dinkelsbuehl/bauleitplanverfahren/


Weiteres Vorgehen in der Sache Bürgerbegehren

Nachdem der Stadtrat in seiner Dezembersitzung das Bürgerbegehren mit ca. 1100 Unterschrifen für unzulässig erklärt hat, (siehe auch unter Bauausschuss/Stadtrat) hat sich die Bürgerbewegung entschlossen,  vor dem Verwaltungsgericht Ansbach gegen den Ablehnungsbescheid zu klagen, auch wenn das für uns mit hohen Kosten verbunden ist.
Aber wir von der Bewegung, unser Anwalt und viele derer, die unser Begehren unterschrieben haben, sind der Überzeugung, dass unser Ansinnen richtig und rechtlich in Ordnung ist. Auch der Ehrenbürger der Stadt Dinkelsbühl und Ehrenvorsitzende der CSU, Herr Wenzel Hammerl, unterstützt uns hier mit Wort und Tat. Dafür möchten wir uns auch an dieser Stelle herzlich bei ihm bedanken. Herrn Hammerl kann man aufgrund seiner Vita nun wirklich nicht unterstellen, dass er aus egoistischen Gründen handelt.


Offener Brief an Oberbürgermeister Dr. Chrisoph Hammer

Mitglieder der Bürgerbewegung haben sich im Januar entschlossen, einen Offenen Brief an den Oberbürgermeister zu schreiben. Nachdem die FLZ nur Auszüge daraus veröffentlicht hat (FLZ am 29. 1. 2018), können Sie hier den orignalen Wortlaut lesen.

Offener Brief

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Hammer,

bei der Stadtratssitzung vom 24.1.2018 ist uns wieder, so wie in den vorherigen Sitzungen aufgefallen, dass Sie und die anwesenden Stadträte über den Bürgerwillen einfach hinweggehen. Wir von der Bürgerbewegung am Samuel-von-Brukenthal-Platz vermissen hier den nötigen Respekt vor einer anderen, konträren Meinung. Bereits zu Beginn des Verfahrens im Juli haben wir 300 Unterschriften gesammelt gegen die Änderung des Bebauungsplans am Brukenthalplatz. Es haben auch Kinder unterschrieben, die ihre Spielflächen und die Wiese erhalten wollen. Des Weiteren gingen Anwaltsbriefe ein von einer Anwaltskanzlei aus Ansbach. Es wurde weiterhin zugunsten des geplanten Projekts abgestimmt. Das von der Anwohnerbewegung durchgeführte Bürgerbegehren wurde abgelehnt, obwohl wir weiterhin der Überzeugung sind, dass die Formulierung rechtens ist. Es wird darüber hinweggegangen, dass mehr als 1100 Bürger das Begehren unterschrieben haben.
Bei der Präsentation der geplanten Einrichtung durch die Diakonie während der Stadtratssitzung vom 24.1.2018, fiel uns auf, dass hier bei der Planung auf eine gute Einfügung in die Umgebung Rücksicht genommen wurde. Es handelt sich hierbei um eine Bebauung mit 1- höchstens 2- geschossigen Gebäuden mit gemäßigtem Satteldach für 24 Förderplätze und Wohneinheiten. Zum Weiteren soll nicht die ganze Grünfläche überbaut werden. Hinter den Gebäuden soll ein Spielplatz angelegt werden, sehr versteckt und an diesem Platz unserer Meinung nach nicht stark frequentiert. Diese oben genannte rücksichtsvolle Planung vermissen wir ganz und gar bei dem Projekt am Brukenthalplatz. Es wird von Anfang an dieses eine Bauprojekt massiv verfolgt, alternative Möglichkeiten werden nicht diskutiert. Der gesamte Bebauungsplan wird auf diesen Bauantrag der Mendelssohn Vermögensverwaltung hin ausgerichtet. Ein Spielplatz ( damit ist nicht der geplante Kleinkinderspielplatz gemeint) würde am Brukenthalplatz sicherlich besser angenommen, weil hier täglich viele Schulkinder den Platz überqueren. Sie lassen es als Stadt auch zu, dass die Kirche eine Zufahrt über ihr Grundstück verweigern darf. Es handelt sich hier von Seiten der Kirche um ein treuewidriges Verhalten. Der Antrag unseres Rechtsanwaltes, keine weiteren Planungsschritte zu unternehmen, hatte nach Aussage von Frau Oertel keine aufschiebende Wirkung. Wir lehnen diesen für uns autoritären und wenig demokratischen Führungsstil durch Sie, Herr Oberbürgermeister, und durch die Stadträte ab, mit Ausnahme einiger Stadträte der freien Wähler, die sich ernsthaft für unser Anliegen interessierten. Bedenken Sie bitte, dass Sie von uns Steuern zahlenden Bürgern gewählt wurden, die Sie jetzt maßlos enttäuscht haben. Die öffentlichen Beschimpfungen in der FLZ vom 2.1.218 und 23.1. 2018 bitten wir in Zukunft zu unterlassen. Wahren Sie bitte als Oberbürgermeister der Stadt Dinkelsbühl den von Ihnen eingeforderten Respekt auch Ihren Bürgern gegenüber und suchen Sie ernsthaft das Gespräch mit ihnen. Der Unmut mit dieser Art der Stadtführung wächst in der Bevölkerung stetig.

Die Bürgerbewegung
am Samuel-von-Brukenthal-Platz




Petition vor dem Landtag zur Bebauung am Samuel-von-Brukenthal-Platz

Am 6. 12. 2017 wurde im Petitionsausschuss des Bayerischen Landtages unsere Eingabe bezüglich der Bebauung am Samuel-von-Brukenthal-Platz behandelt.
Nachfolgend können Sie die Unterlagen dazu nachlesen. Einige Details habe ich farbig hervorgehoben.

Eingabe von Frau und Herrn Erni und Günter Beck in 91550 Dinkelsbühl vom 24.08.2017
betreffend Beschwerde über geplante Errichtung einer Wohnanlage


Anlagen
1 Schreiben der Stadt Dinkelsbühl vom 29.08.2017
1 Lageplan mit Umgebungsbebauung

Sehr geehrte Damen und Herren,
zu der o. a. Eingabe wird die Stellungnahme der Stadt Dinkelsbühl vom
24. August 2017 übersandt, der sich das Staatsministerium des Innern, für Bau
und Verkehr anschließt. Ergänzend ist auf Folgendes hinzuweisen:
Die Petenten sind Vertreter der Nachbarschaftsinitiative „Gegen das Großbauprojekt am Samuel-von-Brukenthal-Platz". Sie wenden sich gegen die Bauleitplanung
der Stadt Dinkelsbühl auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1717/70 und die dort vorgesehene Bebauung (vgl. Lageplan). Sie möchten die Zerstörung der Grünanlage so
wie eines Fußweges verhindern und befürchten, dass Baumbestand, Brunnen und
Sitzbänke weichen müssen. Sie erwarten einen erhöhten An- und Abfahrtsverkehr
und damit eine deutliche Zunahme der Lärmbelästigung. Sie befürworten eine
kleinere Lösung, die sich architektonisch einfüge.

Die GBI AG plant auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1717/70 die Errichtung von öffentlich
geförderten Wohnungen. Geplant sind 24 Wohneinheiten auf drei Vollgeschossen
mit 34 Stellplätzen, davon 16 in einem untergeschossigen Parkdeck und 18 ebenerdig.
Aufgeteilt werden die Wohneinheiten in 8 Zwei-Zimmer Wohnungen, 14
Drei-Zimmer Wohnungen und 2 Vier-Zimmerwohnungen, so dass ca. mit 66 Bewohnern
zu rechnen sein wird. Südlich der geplanten Bebauung befindet sich eine
viergeschossige Wohnbebauung (Nr. 4), östlich befindet sich eine dreigeschossige
Wohnanlage (Nrn. 2b und 2a) und ein zweigeschossiges Mehrfamilienhaus (Nrn.
22b und 22a). Westlich des Grundstücks stehen zweigeschossige Doppelhäuser (Anmerkung der Bürgerbewegung: Es sind 7 Reihenhäuser) und im Norden zweigeschossige Einfamilienhäuser (vgl. Lageplan mit Umgebungsbebauung).
Die Höhe der geplanten Wohnanlage beträgt weniger als 9 m. Die Höhe der Wohnanlage Nr. 4 beträgt demgegenüber 14 m und die Doppelhäuser im Westen haben eine Höhe von 9,5 m.
Das Grundstück Fl.-Nr. 1717/70 befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Königshain 1". Nach der Art der baulichen Nutzung ist dieses Baugebiet ein reines Wohngebiet. Auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1717/70 sind die Flächen für kirchliche Zwecke sowie einen Kindergarten ausgewiesen, aktuell ist diese Fläche unbebaut. Nach Auskunft der Stadt Dinkelsbühl herrscht eine große Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum, insbesondere nach öffentlich geförderten Wohnungen. Die Stadtverwaltung sieht dieses Grundstück als für eine Nachverdichtung geeignet an. Die Stadtverwaltung wird dem Stadtrat deshalb vorschlagen, den Bebauungsplan derart zu ändern, dass das Baugrundstück nach der Art der baulichen Nutzung als reines Wohngebiet ausgewiesen und als Maß der baulichen Nutzung 3 Vollgeschosse als maximal zulässig festgesetzt werden. Sollte der Stadtrat beschließen, den Bebauungsplan zu ändern, kann das Bauleitplanverfahren eingeleitet werden.
Aus rechtlicher Sicht gilt Folgendes:
Die Ortsplanung ist gemäß Art. 28 Grundgesetz (GG) und Art. 83 Bayerische
Verfassung (BV) Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinden.
Der Bebauungsplan wird in einem gesetzlich geregelten Verfahren aufgestellt und
geändert (§ 1 Abs. 8 BauGB), das unter anderem durch eine intensive Bürgerbeteiligung
gekennzeichnet ist.
Die Gemeinde muss bei der Aufstellung der Bauleitpläne
die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind, ermitteln und bewerten
(§ 2 Abs. 3 BauGB). Im Rahmen der Bauleitplanung hat die Gemeinde
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Die Beteiligung
hat den Zweck, eine möglichst vollständige Ermittlung und zutreffende Bewertung
der in die Abwägung einzustellenden öffentlichen Belange zu ermöglichen. Bei der
Aufstellung von Bauleitplänen sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander
und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 7 BauGB).


Wir möchten betonen, dass vielerorts ein dringendes Bedürfnis nach bezahlbarem
Wohnraum besteht und die Städte und Gemeinden angehalten sind, im Rahmen
der gesetzlichen Möglichkeiten - d.h. sofern eine städtebauliche Erforderlichkeit
besteht (§ 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB) - tätig zu werden und die erforderlichen Flächen
für den Wohnungsbau bereitzustellen. Hierbei gilt der Vorrang der Innenentwicklung
vor der Außenentwicklung, da grundsätzlich der Außenbereich von Bebauung
freizuhalten ist. Im Zuge der Nachverdichtung müssen gleichwohl die Belange
der Nachbarn berücksichtigt werden. Die Gemeinde muss sich also im
Rahmen der Bauleitplanung mit den von den Petenten aufgeworfenen Punkten
auseinandersetzen und die privaten und öffentlichen Belange abwägen.


Bereits jetzt möchten wir darauf hinweisen, dass die staatliche Rechtskontrolle im
Bauleitplanverfahren beschränkt ist. Den Gemeinden steht eine verfassungsrechtlich
garantierte Planungshoheit zu (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 11 Abs. 2 Satz 2
BV), in die nicht eingegriffen werden darf. Die Beurteilung der Erforderlichkeit nach
§ 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB und die in § 1 Abs. 7 BauGB genannte gerechte Abwägung
bei der Aufstellung von Bauleitplänen gehören zum Kernbereich kommunaler
Planung. Es ist Sache der Gemeinden, wie sie ihre Planungshoheit handhabt und
welche Konzeption sie ihr zu Grunde legt. Der Gesetzgeber ermächtigt die Gemeinde,
diejenige Städtebaupolitik zu betreiben, die ihren städtebaulichen Ordnungsvorstellungen
entspricht. Es ist somit die Entscheidung der Gemeinde im Bebauungsplan ein allgemeines Wohngebiet festzusetzen und für dieses Grundstück eine größere Wohnbebauung mit 3 Vollgeschossen zuzulassen, um den nach Auskunft der Stadt benötigten Wohnraum im Zuge der Nachdichtung zu schaffen. Die staatliche Aufsicht beschränkt sich auf die Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.

Gleichwohl möchten wir zu einigen Einwendungen der Petenten Folgendes mitteilen:

Es wurde noch kein Bauleitplanverfahren eingeleitet. Deshalb kann es noch keinen
- wie die Petenten sagen -„Ermessens- oder Prüfungsausfall" geben. Die
Stadt Dinkelsbühl muss - wie dargelegt - im Rahmen des Verfahrens alle öffentlichen
und privaten Belange erst noch abwägen (§ 1 Abs. 7 BauGB).
Hinsichtlich des angesprochenen Schreibens der Stadt Dinkelsbühl aus dem Jahr
2001 ist anzumerken, dass eine Gemeinde ihre städtebaulichen Ordnungsvorstellungen
und Konzeptionen im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit durch
Bebauungsplan ändern kann, wenn dies städtebaulich erforderlich ist.
Die Befürchtung der Petenten, es würden die Abstandsflächen nicht eingehalten,
ist unbegründet: Die gesetzlich erforderlichen Abstandsflächen sind laut vorgelegtem
Abstandsflächenplan erfüllt.

Aus dem Lageplan mit Umgebungsbebauung ist auch ersichtlich, dass sich das
geplante Bauvorhaben insbesondere auch nach der Höhe im Rahmen der vorhandenen
Umgebungsbebauung hält. Die Höhe der geplanten Wohnanlage beträgt weniger als 9 m. Die Höhe der Wohnanlage Nr. 4 beträgt demgegenüber 14 m. Drei- und sogar viergeschossige Anlagen sind vorhanden.
Der Samuel-von-Brukenthal- Platz ist im aktuell gültigen Bebauungsplan nicht als
Spielplatz ausgewiesen. Nach Auskunft der Stadt Dinkelsbühl sind die nächstgelegenen
öffentlichen Spielplätze 350 m bzw. 420 m entfernt. Im Übrigen hat der
Bauherr nach Art. 7 Abs. 2 Satz 1 BayBO die Verpflichtung, bei der Errichtung von
Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen auf dem Baugrundstück oder in unmittelbarer
Nähe auf einem anderen geeigneten Grundstück, dessen dauerhafte Nutzung
für diesen Zweck gegenüber dem Rechtsträger der Bauaufsichtsbehörde
rechtlich gesichert sein muss, einen ausreichend großen Kinderspielplatz anzulegen.
Das uns vorgelegte Bebauungskonzept sieht auch die Errichtung eines
Spielplatzes für Kleinkinder vor. Der Vorwurf, es seien nicht genügend Spielplätze
für Kinder vorhanden, ist demnach unbegründet.

Die Städte und Gemeinden sind verpflichtet, für die erstmalige Herstellung von
Erschließungsanlagen sowie in der Regel auch für die Erneuerung und Verbesserung
von Ortsstraßen und beschränkt-öffentlichen Wegen Beiträge von den betroffenen
Grundstückseigentümern zu erheben (vgl. Art. 5 und Art. 5a Kommunalabgabengesetz).
Ein (Voraus-) Verzicht auf Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge gleich in welcher Form ist grundsätzlich unzulässig.

Die Gemeinde hat grundsätzlich aber die Möglichkeit, im Rahmen eines Erschließungsvertrages dem Unternehmer die Herstellung bestimmter Erschließungsanlagen zu übertragen, um auf diese Weise die übrigen Straßenanlieger von möglichen Beiträgen zu entlasten. Hinsichtlich der Kostentragung ist eine ganze oder
teilweise Übernahme durch den Privaten möglich. Soweit die Kostenübernahme
reicht, hat die Gemeinde keinen Aufwand. Eine Beitragsabrechnung scheidet in
diesem Umfang somit mangels eigenen Aufwands aus. Es obliegt der Gemeinde,
einen solchen Vertrag abzuschließen. Die Gemeinde kann hierzu aber nicht verpflichtet
werden.


Sollte eine ergänzende Stellungnahme für erforderlich angesehen werden, wird
um entsprechende Mitteilung gebeten.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Parzefall
Ministerialrat



Stellungnahme der Stadt Dinkelsbühl

Bauvorhaben am Samuel-von-Brukenthal-Platz in Dinkelsbühl;
Ihr Schreiben vom 29.08.2017
Anlagen: 1 Bebauungsplan, Lagepläne, Fotos

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum o.g. Schreiben nehmen wir wie folgt Stellung:

Die GBI AG plant auf dem Grundstück Flur-Nr. 1717170 die Errichtung von öffentlich
geförderten Wohnungen. Ursprünglich waren 26 Wohnungen in einem drei- und in
einem viergeschossigen Gebäude geplant. Ferner waren 26 Stellplätze in einem
untergeschossigen Parkdeck und auf dem Baugrundstück vorgesehen.
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes „Königshain 1". Nach der Art der baulichen Nutzung ist dieses
Baugebiet ein reines Wohngebiet. Auf dem Baugrundstück jedoch sind Flächen für
kirchliche Zwecke sowie ein Kindergarten ausgewiesen (siehe Anlage).
Südlich der geplanten Bebauung befindet sich eine viergeschossige Wohnbebauung
(Edenkobener Str. 4- siehe Fotos). Östlich der geplanten Bebauung befindet sich eine
dreigeschossige Wohnanlage (Edenkobener Str. 2b und 2a - siehe Fotos) und ein 2geschossiges
Mehrfamilienwohnhaus (Edenkobener Str. 22b und 22a) Westlich des
Baugrundstückes außerhalb des Geltungsbereiches mit den Hausnummern 8-14 stehen
2-geschossige Doppelhäuser. Im Norden (Reiherweg 1-5) befinden sich
zweigeschossige Einfamilienwohnhäuser (siehe Fotos).
In der kommenden Stadtratssitzung am 27. September wird dem Stadtrat
vorgeschlagen, eine Bebauungsplanänderung derart zu beschließen, dass das
Baugrundstück nach der Art der baulichen Nutzung als WR ausgewiesen wird, so wie es
das übrige Baugebiet im Geltungsbereich schon vorsieht.
Ferner soll als Maß der baulichen Nutzung 3 Vollgeschosse als Maximum beschlossen
werden. Hinsichtlich der Stellplätze wird vorgeschlagen einen Schlüssel von 1,4 je
Wohneinheit festzulegen. Hinsichtlich Maß der baulichen Nutzung und in Bezug auf die
Stellplätze sind Planänderungen vorzulegen, die mit dem Antragsteller bereits
abgestimmt wurden. Die Zufahrt soll, wie auf dem Lageplan dargestellt, westlich der
Wohnanlage Edenkobener Str. 4 erfolgen. Die Baugrenzen sollen entsprechend der
tatsächlichen Festsetzung übernommen werden.
Sofern der Stadtrat die Änderung des Bebauungsplanes beschließt, könnte nach
Abschluss des Verfahrens dann der Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren
behandelt werden.
In der Stadt Dinkelsbühl herrscht eine große Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum
und somit ganz besonders nach öffentlich geförderten Wohnungen.
Wir sind der Auffassung, dass sich dieses Grundstück hierfür eignet. Dass die
bauordnungsrechtlichen Vorgaben, insbesondere die Einhaltung der gesetzlichen
Abstandsflächen bei der geplanten Bebauung eingehalten werden, ist vorauszusetzen.
Sollten noch Rückfragen Ihrerseits bestehen, dann sind wir gerne bereit diese zu
beantworten.
Mit freundlichen Grüßen

Koller, VR



Protokollauszug

74. EB, 06.12.2017 Bayerischer Landtag - 17. Wahlperiode
Erni und Günter Beck in 91550 Dinkelsbühl (EB.2072.17)

-Beschwerde über geplante Errichtung einer Wohnanlage
11B5-4160.MFr-025117 -Innen-
Vorsitz: Sylvia Stierstorfer (CSU)
Berichterstattung: Martin Stümpfig (GRÜNE)
Mitberichterstattung: Eberhard Rotter (CSU)

Abg. Martin Stümpfig (GRÜNE) legt dar, die Petenten wendeten sich gegen die Bebauung
des Königshains 1, einer freien Fläche in einem Wohngebiet. Bei dem Viertel
handele es sich um ein gewachsenes Baugebiet mit Einfamilienhäusern. Vor wenigen
Tagen, am 29.11.2017, habe der Stadtrat den Flächennutzungsplan geändert. Die Gemeinbedarfsfläche
sei in eine Wohnbaufläche geändert worden. Das Bauleitverfahren könne nun beginnen.
Die Gemeinde plane auf der freien Fläche den Bau eines größeren Mehrfamilienhauses.
Die Petenten wendeten sich gegen das Volumen des Neubaus und wünschten
eine starke Reduzierung desselben. Der Neubau passe nicht in die bestehende Wohnbebauung.
Die Architektur mit Flachdach passe nicht hinein, für benötigte Parkplätze,
Fahrradstellplätze und Mülltonnen sei nicht ausreichend Platz vorhanden. Zudem sei
eine hohe Verkehrsbelastung zu erwarten. Die Ausführung einer Zufahrt sei außerdem
schwierig auszuführen. Die unmittelbare Umgebung werde zerstört und das bestehende
Viertel werde dadurch sehr stark verändert.
Die Petenten hätten 1.000 Unterschriften für ein Bürgerbegehren gesammelt.
Der
Stadtrat werde im Dezember über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden.
Die Stellungnahmen der Stadt Dinkelsbühl und des Innenministeriums verwiesen auf
die 24 Wohneinheiten auf drei Vollgeschossen mit 34 Stellplätzen. Die Höhe der geplanten
Wohnanlage betrage weniger als neun Meter. Die Kommune verweise auf die
große Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum, insbesondere nach öffentlich geförderten
Wohnungen.
Die Rechtslage sei klar. Die Kommune besitze kommunale Planungshoheit. Sie solle
diese natürlich unter Rücksichtnahme auf die Bürger ausüben und gemeinsam mit den
Bürgern einen richtigen Weg finden.

Die Petenten würden gebeten, sich zu dem Bauleitverfahren, das nun beginnen könne,
zu äußern. Sie hätten die Möglichkeit, die von ihnen gewünschte Änderung der Volumenreduzierung einzubringen
.

Abg. Eberhard Rotter (CSU) ergänzt, es gehe im Rahmen der kommunalen Planungshoheit
darum, wo die Gemeinde Wohnraum schaffe, den sie offensichtlich für
notwendig erachte. Die Gemeinde sei offensichtlich gegen Flächenfraß im Außenbereich,
deshalb wolle sie im Innenbereich planen. Dies sei das gute Recht der
Kommune. Die Anwohner ihrerseits hätten das gute Recht, sich davon nicht begeistert
zu zeigen und Maßnahmen dagegen zu treffen. Dies sei nicht auf Dinkelsbühl beschränkt,
diese Fälle gebe es woanders auch.
Der Stadtrat habe die Planung auf den Weg gebracht und werde in der Dezembersitzung
über die Zulässigkeit eines zwischenzeitlich eingereichten Bürgerbegehrens
entscheiden. Der Petitionsausschuss könne sich nicht über gemeindliche Belange hinwegsetzen.

Petent Günther Beck erklärt, den unmittelbaren Anwohnern sei bewusst, dass die
Stadt auf der richtigen Seite stehe
(Anmerkung dazu: Herr Beck sagte, dass er sich bewusst sei,
dass die Stadt rechtlich alles richtig mache). Dennoch sei der geplante Neubau eine große Belastung.
Die Anwohner hätten sich 30 Jahre lang peinlich genau an Bauvorschriften halten müssen.
So habe auf jede Garage ein fränkisches Dach gesetzt werden müssen. Nun
verfüge die Stadt aber, dass der Neubau mit einem Flachdach versehen werde. Das
Volumen sei im Vergleich zu den umliegenden Häusern riesig. Zu erwarten sei, dass
die Anzahl der neuen Bewohner das Gefüge im Viertel verändern werde. Völlig unterbewertet
werde auch, dass die Zufahrt zu dem Neubau über einen bisher öffentlichen
Platz erfolge. Dort verlaufe ein Schulweg, der täglich von mehr als 100 Kindern genutzt
werde. Der Schulweg werde von dem Neubau überbaut und müsse verlegt werden.
Dadurch werde die Sicherheit der Schulkinder negativ beeinflusst. Darüber hinaus
werde das Verkehrsaufkommen gesprengt werden, dieses sei derzeit bereits grenzwertig.

Abg. Martin Stümpfig (GRÜNE) betont, die GRÜNEN-Fraktion sehe dies durchaus
auch so. Für die gewachsene Struktur bedeute der Neubau eine große Veränderung.
Der Petent werde gebeten, im Rahmen des Bauleitplanverfahrens gemeinsam mit der
Stadt eine sinnvolle Lösung zu finden.
Bedauerlicherweise sei der Rechtsrahmen klar,
der Petitionsausschuss könne keinen Einfluss nehmen. Die Eingabe solle aufgrund der
Stellungnahme der Staatsregierung für erledigt erklärt werden. Dem Petenten solle die
Stellungnahme der Staatsregierung zugesandt werden.

Abg. Eberhard Rotter (CSU) schließt sich dem Votum des Berichterstatters an. Die
Kommune sei am Zug. Sie sei mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut. Der Petitionsausschuss dürfe sich nicht einmischen, die Kommune habe Planungshoheit. Sicherlich werde die Stadt nicht völlig ignorieren, dass 1.000 Bürger sich für ein Bürgerbegehren einsetzten. Dieses sei allerdings Sache der Kommune. Zunächst werde über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entschieden. Wenn es zulässig sei, gebe es einen
Bürgerentscheid. Bis zum Abschluss des Bürgerentscheides werde das Bauleitplanverfahren ruhen, dies habe die Stadt den Berichterstattern zugesagt.

Vorsitzende Sylvia Stierstorfer (CSU) wünscht die Übersendung der Stellungnahme
und eines Protokollauszugs an die Petenten.
Abg. Martin Stümpfig (GRÜNE) stimmt zu.

Beschluss:

Die Eingabe wird aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung für erledigt
erklärt.



Montag, 4. Dezember 2017

Übergabe der über 1000 Unterschriften des Bürgerbegehrens "Samuel-von-Brukenthalplatz

Heute um 8.30 Uhr trafen sich 13 Mitglieder der Anwohnerbewegung vor dem Rathaus, um die in nur 4 Wochen gesammelten Unterschriften zu übergeben. Sie stellten sich mit einem Transparent mit der Aufschrift " 12 statt 24 Wohnungen" vor der Rathaustür auf . Dort wurden einige Fotos gemacht. Anschließend gingen sie ins Rathaus und meldeten sich am Sekretariat, um nach dem Oberbürgermeister zu fragen. Der ließ durch seine Sekretärin ausrichten wir sollten noch warten, da er in einer Sitzung sei. Wir warteten eine knappe halbe Stunde bis Herr OB Hammer, Frau Lange-Oertel und Herr Staufinger herauskamen. Sofort wurden sie aufgefordert das Transparent auf die Seite zu stellen, denn "wir seien hier schließlich nicht auf einer Demonstration", wie Herr Dr. Hammer meinte. Herr Knipfer, einer der Sprecher der Initiative, übergab OB Hammer die Schachtel mit den 160 Listen mit ca.1045 Unterschriften und beantragte das Einleiten eines Bürgerentscheids. Dabei dürfen die Bürger bei einer geheimen Wahl für oder gegen das Anliegen des Bürgerbegehrens stimmen: " Sind Sie dafür, dass die bislang unbebaute Wiese am Samuel-von-Brukenthalplatz mit maximal 12 statt 24 Wohnungen überbaut wird und der Platz selbst in seiner jetzigen Funktion und Art als Erholungs-, Freizeit- und Grünbereich erhalten bleibt?"
Die Zulässigkeit muss in den nächsten 4 Wochen geprüft werden und danach wird innerhalb von 3 Monaten der Bürgerentscheid stattfinden müssen.
Ein Foto von der Übergabe der Unterschriften mit OB Hammer genehmigte der Rathauschef den Mitgliedern der Bürgerinitiative nicht. Entlassen wurden wir mit den Worten: "Ihr könnt jetzt vors Rathaus gehen und Fotos machen, egal ob mit oder ohne Transparent." Was wir auch machten. Man ließ uns spüren, dass Bürger mit einer eigenen bzw. anderen Meinung im Dinkelsbühler Rathaus nicht willkommen sind.

Allen Unterstützern ein herzliches Dankeschön für ihr Engagement und ihre Solidarität!

Wichtiger Hinweis!

Mittlerweile haben wir die Unterschriftensammlung abgeschlossen, da wir mit ca. 1100 Unterschriften die nötigen 9% der Stimmen aller Wahlberechtigten weit übertroffen haben.

Vor der Übergabe




Stadtratssitzung 29.11.2017

Der entmündigte Bürger

Wo bleibt die gelebte Demokratie? Mit seiner Stimme bei der Wahl gibt der Bürger seine Belange an die Politiker ab in der Hoffnung alles wird gut. Das kann zu bitteren Enttäuschungen führen. Durch die Gesetzeslage und der ständigen Möglichkeit sich rechtlich abzusichern befinden sich Staat und Kommunen meist auf der sicheren Seite. Der Bürger hat eindeutig das Nachsehen, keine Rechtsberatung, die ihm bezahlt wird, kaum Möglichkeiten (kostenlos) seine Meinung zu verbreiten. In Stadtratssitzungen Redeverbot, auch wenn die Unwahrheit verbreitet wird. Das ist schwer erträglich. Keine Antworten auf zahlreiche Fragen der Anwohner, kein Beachten von gesammelten Unterschriften von Mitbürgern. Über alles wird hinweggegangen. Beim Abstimmen gegen das City-Outlet wurde vollmundig versprochen, "die Bürger müssten ernst genommen werden". Das haben die Mitglieder der Bürgerbewegung Pro Altstadt erreicht nach 2 Jahren und einem immensen Arbeitsaufwand! Die meisten Bürger knicken allerdings schneller ein und resignieren. Wut, Resignation und Unzufriedenheit machen sich breit. Bei der anschließenden Abstimmung über die Bebauung am Brukenthalplatz war von "Bürgern ernst nehmen" kaum mehr etwas zu spüren. So viel zu diesem Thema. Bitte nicht über künftige Wahlergebnisse wundern und darüber, wenn man dieser "schönsten (Alt-) Stadt Deutschlands am liebsten den Rücken zukehren möchte oder wenn man Geschäfte und Cafes der Stadt in Zukunft meidet! Es gibt auch andernorts schöne Cafés und Einkaufsmöglichkeiten.
Isolde und Georg Knipfer

Zur Stadtratssitzung vom 29.11.2017

Tagesordnungspunkte: Beschluss der Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes am Brukenthalplatz und die Erschließung von Gaisfeld IV

Wer schützt uns Bürger?
Ein wesentlicher Hinderungsgrund für eine nicht planbare Erschließung des Gaisfelds IV Abschnitt 2 ist das Vorkommen von der so genannten Knoblauchkröte, eine Population von 40 bis 60 Tieren. Artenschutz ist wichtig und sinnvoll. Leider merkt der Mensch oft erst bis es fast zu spät ist, was er alles zerstört und ausgerottet hat. Kurz vorher wurde eine Versiegelung der Wiese am Brukenthalplatz von ca. 2000 qm zugestimmt mit eine Mehrheit von 17 zu 5. Bedenken, Sorgen, Einwände der Bürger interessierten nur die Fraktion der FW. Vielleicht merkt man in 1, 5 oder 10 Jahren was man hier alles zerstört hat, aber dann leider zu spät. Abgesehen vom Vertrauen der Bürger in Kirche und Politik, opfert man auch Ruhe- und Erholungsräume, einen sicheren Schulweg, eine Spiel- und Ruhezone. Stattdessen erhalten die Bürger eine belastende Baustelle, Lärm und Verkehr vor Ihrer Haustüre im voll möglichem Umfang. Wer schützt uns Anwohner? Zerstört wird eine Grünfläche mit Kleinlebewesen, alte Bäume und Sträucher , Lebensraum für Vögel und Insekten. Das Gezwitscher der Vögel vor unseren Fenstern wird dann der Vergangenheit angehören. Immer mehr wird die Natur verdrängt. Es lebe die künstliche Betonwelt und der Gewinn! In welcher absurden Welt leben wir denn?
Isolde und Georg Knipfer

Meinungen zum Leserbrief von Herrn Reu vom 23. 11. in der FLZ

Harte Vorwürfe

Die moralische Keule in unsere Richtung wurde wieder einmal ausgefahren. Die Begrifflichkeiten "Eigennutz, soziale Kälte, Empathie und ethische Grundsätze" sind in der Tat starke Worte mit denen man billig Stimmung machen kann. Die Empathiefähigkeit uns Anwohnern gegenüber möchte ich auch bei manchen Mitbürgern anzweifeln. Der Leserbriefschreiber bedient sich einer moralisierenden Sprache ohne die Sache differenziert zu beleuchten.
Kirche und Investor könnten sicher auch auf sozialer Ebene verhandeln, indem sie auf große Gewinne verzichten und notfalls auch finanzielle Verluste beim Bau eines kleineren Gebäudes in Kauf nehmen würden. Eine Wertminderung unseres Eigentums wird auch von uns Anwohnern als selbstverständlich verlangt, je umfangreicher der Bau wird desto weniger wert sind unsere Immobilien.
Isolde Knipfer

Sich selbst informieren

Zu den altbekannten, nicht begründbaren Vorwürfen möchten wir uns an dieser Stelle nicht mehr äußern. Der Leserbriefschreiber möchte diese üblen Nachreden endlich unterlassen!
Mögen sich die vielen Unterstützer der Anwohnerbewegung selbst von den Problemen und den Örtlichkeiten am Samuel-von-Brukenthal-Platz ein Bild machen. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne und jederzeit zur Verfügung. Unterschriftenlisten für das Bürgerbegehren gibt es bei der Anwohnerbewegung oder setzen Sie sich bitte mit einem von uns in Verbindung. Am Platz haben wir Informationen und einen Briefkasten aufgehängt. Für Ihr Interesse besten Dank!
Isolde Knipfer

Infoveranstaltung am Samuel-von-Brukenthalplatz am 11.11.2017

Die Bürgerinitiative am Brukenthalplatz informierte und sammelte Unterschriften
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Am Samstag 11.11.2017 mit Beginn um 11.11Uhr startete unsere Informationsveranstaltung zum Bürgerbegehren am Samuel-von-Brukenthal-Platz statt. Dieses Datum hat für uns einen symbolischen Charakter (Karnevalsbeginn in der Faschingshochburg Köln). Die Situation, in die wir Anwohner durch den Bauantrag der Mendelssohnstiftung, den Grundstücksverkauf durch die katholische Kirche und die Beschlüsse der Stadt gekommen sind, erinnert manchmal an "Karneval". Uns begegnen Menschen mit "falschen Gesichtern", mit doppelzüngiger Sprache und mit "Masken" vor den Gesichtern. Aber nach dem Karneval werden normalerweise die Masken abgenommen und man schlüpft wieder in sein altes Kleid.

Es ist zu hoffen, dass die Bereitschaft sich zu informieren wächst. Leider haben bis jetzt nur wenige Verantwortliche den Weg zur Diskussion mit uns vor Ort gesucht. Vor Beginn der Veranstaltung war der Stadtrat der CSU Herr Hubertus Schmidt anwesend und sehr viel Zeit für eine ausführliche Diskussion hat sich der Stadtrat der FW Herr Michael Sczesny genommen.
Es sind aber zahlreiche interessierte Bürger gekommen und wir konnten viele Irrtümer ausräumen, ca. 150 Besucher setzten ihre Unterschriften unter unser Bürgerbegehren. Hier einige Meinungen und Aussagen der anwesenden Bürger:

Wir sind froh hier vor Ort gewesen zu sein, denn wir waren z.T. falsch informiert, wir hatten keine Ahnung von der Dimension des Gebäudes.

Erstaunt und erschrocken waren viele über die Information, dass der Bau in den Ausmaßen so groß werde, wie das Dinkelsbühler Hallenbad.

Man wunderte sich auch, dass in dem so genannten Raiffeisengebäude nur 8 Wohnungen seien plus der Geschäfte im Erdgeschoss, aber im geplanten Neubau 24 vorgesehen seien.

Die Bevölkerung des Viertels hat auch Ängste, dass durch den Schwerlastverkehr die Straßen beschädigt werden und dadurch die Kanalisation in Mitleidenschaft gezogen werde
Frage: Wer kommt für die Schäden auf? ( Schon einmal geschehen in der Egerlandstraße, die Anwohner mussten die Kosten tragen).

Einige Leute wollten mit ihrer Unterschrift ein "Zeichen" setzen gegen das , was momentan in der Stadtpolitik geschieht.

Der Platz sollte weiterhin als Kommunikationszentrum für alle Generationen erhalten bleiben.
Es ziehen nach dem Verkauf der Häuser wieder mehr junge Familien hier ein.

Für ältere Menschen aus dem Viertel besteht hier die einzige Möglichkeit sich nach einem Spaziergang auf den Bänken auszuruhen und dann beim Bäcker einzukaufen bzw. einen Kaffee zu trinken.

Daher unsere Forderung: Lieber den Platz verschönern als ihn zu zerstören!

Der von einem CSU Stadtrat und dem Architekten der Mendellsohn Stiftung als ÖDE
bezeichnete Platz sollte durch Spielgeräte, Blumen und feststehende Bänke aufgewertet werden.

Eine Besucherin merkte an, die Widmung des Platzes an einen Siebenbürger sei nur "heiße Luft gewesen". Der Platz ist in keinem Straßenregister offiziell aufgeführt!

Man halte das auch für einen Affront gegenüber dem ehemaligen (verstorbenen) Vorsitzenden der Siebenbürger Sachsen Dinkelsbühl, Herrn Schuller, der sich damals sehr dafür eingesetzt hatte, dass der Platz dem siebenbürgischen Gouverneur "Samuel-von-Brukenthal" gewidmet wird.

Wir fordern weiterhin eine Reduzierung des Gebäudes auf 12 Wohneinheiten und die Zufahrt über den Neunmorgenweg.

Isolde Knipfer

Erfahrungen beim Sammeln der Unterschriften

Hier ein paar Eindrücke von unserer Haustürsammlung bezüglich Unterschriften gegen den Monsterbau am Brukenthalplatz.
Die Solidarität der Bevölkerung mit uns ist sehr groß. Es gibt nur wenige Bürger, die uns nicht verstehen und unser Begehren nicht unterstützen wollen.
Besondere Unterstützung erhielten wir durch den Ehrenvorsitzenden der Stadt Dinkelsbühl Herrn Wenzel Hammerl, der das Handeln seiner Parteikollegen nicht nachvollziehen könne. Man müsse bei einem Bauvorhaben immer Vor- und Nachteile abwägen. Seiner Meinung nach würden bei dem geplanten Objekt die Nachteile klar überwiegen, wie der 90-Jährige uns in einem persönlichen Gespräch mitteilte. Es war ein sehr bewegendes Gespräch und man merkte dem Mann an, dass er sehr persönlich und emotional an der Sache Anteil nimmt.
An einer anderen Haustür trafen wir eine schwerkranke Frau, die auch sehr verständnisvoll und gut informiert sofort zusagte, uns unterstützen zu wollen. Sehr bewegend!
Ein Schreiner im Ruhestand zeigte uns stolz seine kleinen Kunstwerke (Miniaturtiere, Pilze und einen selbst entworfenen Adventskranz aus Holz) und schenkte uns mit den besten Wünschen einen kleinen hölzernen Engel und eine Schildkröte.
Natürlich gibt es auch einige Gegner, die aber z.T. nicht gut und richtig informiert sind.
Die meisten Leute gaben uns auf jeden Fall Wünsche für einen guten Erfolg mit auf den Weg.
Ein anderer Anwohner rief uns an, dass an einer Stelle keine leeren Listen mehr ausliegen, was wir sofort erledigt haben. Der Zusammenhalt der Bevölkerung ist groß.
Ein Mann mit osteuropäischem Hintergrund sang uns auf der Straße Lieder aus seiner Heimat vor und übersetzte diese anschließend ins Russische und ins Deutsche, er hatte eine schöne Stimme.
In einer Straße fuhren wir mit dem Fahrrad durch, da rief uns eine Frau im Garten nach: "Ich würde auch gerne unterschreiben."Es hatte sich also in der Straße schon herumgesprochen, dass wir Unterschriften sammelten.

Herzlichen Dank allen Unterstützern!
Isolde und Georg Knipfer


Herr Hammerl, Ehrenbürger der Stadt Dinkelsbühl und langjähriger CSU-Ortsvorsitzender, nimmt zum geplanten Projekt Stellung.



Eine Großbaustelle bringt sehr viel Schwerverkehr mit sich, es kann also auch weiter entfernte Straßen betreffen!!




Betroffen könnten sein:
Edenkobener Straße, Siebenbürgen Straße, Egerlandstraße, St. Leonhard Straße, Neunmorgenweg, Mies-Pilsener Straße, Guerande Straße, Graugansstraße, Sonnenstraße





Brief des Landtagsabgeordneten Manuel Westphal




Zeitungsartikel in der Siebenbürgischen Zeitung
15. Oktober 2017
Empörung in Dinkelsbühl: Samuel-von-Brukenthal-Platz soll bebaut werden
Der Samuel-von-Brukenthal-Platz im Dinkelsbühler Hoffeld ist Spielplatz für Kinder, Ruheraum für Ältere, grüne Lunge und Mittelpunkt der Siedlung sowie jährlicher Austragungsort des Kronenfestes der Kreisgruppe Dinkelsbühl – Feuchtwangen unseres Verbandes. Am 28. Juni 1987 wurde der bis dahin namenlose Platz in der Hoffeld-Siedlung im Rahmen des Kronenfestes vom damaligen Ersten Bürgermeister Dinkelsbühls, Dr. Jürgen Walchshöfer, auf den Namen des siebenbürgischen Gouverneurs Samuel von Brukenthal getauft. Der Bundesvorsitzende des zu der Zeit als Landsmannschaft firmierenden Verbandes der Siebenbürger Sachsen, Dr. Wolfgang Bonfert, war zugegen.
Nun soll der Platz bebaut werden; die Genehmigung dazu erteilte der städtische Bauausschuss in seiner Sitzung im Juni. Das Grundstück, das der katholischen Kirche gehört und ursprünglich für die Errichtung eines Gemeindezentrums gedacht war, soll verkauft werden, da es wegen der sinkenden Zahl der Gläubigen dafür keinen Bedarf mehr gebe, so Stadtpfarrer Martin Maurer bei einer Anwohnerinformation, die Ende Juli vor Ort stattfand. Stattdessen genehmigte die Stadt den Bau eines Hauses mit 26 Sozialwohnungen – ein Projekt, das nach Ansicht vieler Anwohner in Form und Größe nicht in die Siedlung passt. Die Empörung war so groß, dass eine Bürgerinitiative mit eigener Internetseite (www.geknipfdkb.de) gegründet wurde, die sich für den Erhalt des Platzes einsetzt. „Die ganze Gegend, einschließlich des Samuel-von-Brukenthal-Platzes, ist uns Einwohnern sehr ans Herz gewachsen“, so Isolde Knipfer, eine der Initiatorinnen. „Dieser ist ein Ort der Begegnung für ältere Mitbürger, Kinder und Jugendliche geworden. Durch die Baumaßnahme wird ein ganzes Viertel zusammen mit dem Samuel-von-Brukenthal-Platz zu seinem Nachteil verändert. Es besteht die Befürchtung der Anwohner, dass insbesondere während der zu erwartenden langen Bauphase und wahrscheinlich auch später hier kein Kronenfest mehr stattfinden kann.“

Trotz vieler Eingaben an die Stadt, Leserbriefe in der Fränkischen Landeszeitung (FLZ) und Proteste wurde in der Stadtratssitzung am 27. September eine Änderung des Bebauungs- und des Flächennutzungsplanes in die Wege geleitet, um dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum in Dinkelsbühl schaffen zu können. Wie die FLZ berichtete, sei diese Änderung laut Oberbürgermeister Dr. Christoph Hammer aber nicht gleichbedeutend mit einer Baufreigabe; es bleibe noch ausreichend Spielraum zur Bürgerbeteiligung. Ca. 80 Anwohner waren zu der öffentlichen Sitzung gekommen und hatten die Bürgerfragezeit genutzt, um den Sprecher der Bürgerinitiative, Georg Knipfer, einen umfassenden kritischen Fragenkatalog vortragen zu lassen. Wie die Stadt Dinkelsbühl auf eine bereits vor der Sitzung gestellte Anfrage der Siebenbürgischen Zeitung mitteilte, seien beim geplanten Bauprojekt 24 Wohnungen vorgesehen. „Das Gebäude soll 9m hoch werden und bekommt ein Flachdach, auch, damit es nicht zu hoch wird. (…) Der Brunnen und der Platz bleiben insofern erhalten, als dass es bezüglich des Kronenfestes keine Beeinträchtigungen geben wird.“ Die Anwohner seien darüber bereits informiert worden.

Diese allerdings fühlen sich – auch mit Blick auf den Ausgang der Stadtratssitzung – missverstanden. Ihre Fragen seien noch nicht hinreichend beantwortet, ihre Einwände zwar gehört, aber nur in unwichtigen Details berücksichtigt worden. Seit dem 28. September liegen die Baupläne öffentlich für vier Wochen aus, danach haben die Bürger zwei Wochen Zeit, ihre Beschwerden einzureichen. Erst dann wird endgültig über das Projekt entschieden. Bis dahin werden die Anwohner des Samuel-von-Brukenthal-Platzes weiter für dessen Erhalt kämpfen und um Unterstützung, kritische Eingaben und konstruktive Ideen werben.
Doris Roth

Leserecho in derselben Zeitung vom 20. November




Fragenkatalog zur Stadtratssitzung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Stadträte,
wir wissen, dass heute der Bebauungsplan Königshain I wegen des öffentlich geförderten Gebäudes geändert werden soll und der Flächennutzungsplan zum Samuel-von-Brukenthal-Platz wegen der Zufahrt zu diesem Gebäude.
In diesem Zusammenhang wünschen wir die Beantwortung unserer Fragen.
Da die sofortige Beantwortung dieser den Rahmen der Frageviertelstunde sprengen würde, geben wir Ihnen den Fragenkatalog schriftlich und bitten um eine schriftliche Beantwortung in einem angemessenen Zeitraum.
Ich möchte die Fragen trotzdem vorlesen, um sie auch den Zuhörern im Saal zur Kenntnis zu bringen.
1. Das jetzt zu bebauende Grundstück war ursprünglich vom Neunmorgenweg her zur Erschließung vorgesehen.
Warum wurde dies aufgegeben? Wurde ernsthaft geprüft, ob nicht eine Zufahrt von dieser Seite immer noch möglich ist?
Wollen Sie wirklich unseren Samuel-von-Brukenthal-Platz zerstören und damit auch die langjährige Tradition des Kronenfestes der Siebenbürger?
2. Warum wurde das Gebäude, das die Kirche 1987 für die deutschen Aussiedler aus Russland gebaut hat, so "ungeschickt" platziert, dass sich die Kirche dadurch selbst die Zufahrt zu ihrem dahinter liegenden Grundstück verbaut hat? Wer war damals für die Planung und Genehmigung zuständig?
Wir können uns nicht vorstellen, dass die Zufahrt "aus Versehen" vergessen wurde.
3. In diesem Zusammenhang wurde uns immer wieder von "Gerüchten" berichtet, dass es Gründe dafür gibt, dass die Stadt der Kirche wegen anderweitiger Absprachen entgegenkommen muss und nun den Samuel-von-Brukenthal-Platz opfert, damit die Kirche ihr "gefangenes" Grundstück gewinnbringend an einen Investor verkaufen kann?
4. Was alles wurde konkret im neuen Plan geändert?
5. In der Summe der qm ist das Grundstück mit den bestehenden Gebäuden der katholischen Kirche mit deutlich weniger Wohnungen incl. Stellplätzen ungefähr genauso groß wie das noch freie Grundstück. Wie sollen dort 24 Wohnungen mit Stellplätzen Platz finden, ohne dass sich alles auf engstem Raum drängt?
6. Warum kann sich der Neubau in Architektur und Volumen nicht an den bestehenden Häusern orientieren und den neuen Bewohnern Freiräume in Form von Grünflächen und ausreichenden Abständen zu den Nachbarn gewähren?
7. Laut Bayerischer Bauordnung gilt bei den Abstandsflächen in der Regel der Faktor 1,0 H.
Warum wird dieser Abstand zu den Grundstücken der Fam. Brenner und Fam. Schneider nur mithilfe des sicherlich legalen Tricks des "Staffelgeschosses" eingehalten?
8. Wieso kommt ausgerechnet der voluminöseste Gebäudeteil an eine Stelle, die einem bestehenden Gebäude (Edenkobener Str. 8) am nächsten kommt?
9. Laut Bayerischer Bauordnung Art. 6 hat eine Gemeinde ein besonderes Augenmerk darauf zu legen, dass die Abstandsflächen nachbarschützend sind und somit diese einer sorgfältigen Abwägung bedürfen. Sind Sie alle sich als Stadträtin oder Stadtrat darüber im Klaren, dass dieser Platz und seine Umgebung fast 35 Jahre gepflegt und belebt wurden und für die Anwohner eine wichtige Bedeutung hat als einziges Unterzentrum im gesamten Hoffeld und Königshain?
10. Gibt es für Bauwerke mit 24 Wohnungen Vorgaben für die Mindestgröße und Ausstattung von Kinderspielplätzen?
Wird die bestehende Spielfläche mit bisher nur 1 Schaukel erweitert oder kommt eine andere Fläche in Betracht?
11. Obwohl alle Wohnungen einen barrierefreien Zugang haben sollen, ist auf den neuen Plänen nur 1 Behindertenparkplatz erkennbar. Soll dieser für die Bewohner der gesamten Wohnanlage ausreichen?
Ist für Fahrräder, Kinderfahrzeuge, Rollstühle und Kinderwagen ausreichend Platz vorgesehen?
Kann der Bauherr trotz einer Schlüsselvorgabe für die Parkplätze diese durch Geldzahlungen ablösen?
12. Haben Sie genau geprüft, ob die im Plan markierte Fläche für die Müllbeseitigung und -lagerung für ein 24-Familienhaus tatsächlich ausreicht und die vorgesehene Stelle zu keinen Geruchs-belästigungen der Anwohner führt? Kann man eine Müllkammer im Kellergeschoss einrichten?
13. Wie ist gewährleistet, dass schwere LKWs von Handwerkern und Lieferanten sowie die Feuerwehr und ein Rettungswagen zu den Häusern Blaumeisenweg Nr. 8, Nr. 10 und Nr. 12 gelangen können – und das natürlich auch während der gesamten Bauphase?
14. Sind die Risiken und Beeinträchtigungen durch die Großbaustelle während der gesamten Bauphase genügend berücksichtigt worden? (Siehe auch evtl. Ausgleichsansprüche nach §906 BGB bei übermäßiger Beeinträchtigung durch Baumaßnahmen)
Lassen sich die Ausmaße der Baumaßnahmen überhaupt auf diesem beengten Raum darstellen, ohne dass die gesamte Einwohnerschaft des Wohnviertels, einschließlich der Schulkinder, während der monatelangen Bauzeit unzumutbare Beeinträchtigungen und Gefahren hinnehmen muss?
15. Es kursieren auch immer wieder Gerüchte, dass bereits im Baugebiet Gaisfeld III ein großer Komplex für den öffentlich geförderten Wohnungsbau vorgesehen war. Wenn ja, warum wurde dies dort nicht verwirklicht?
16. Können die Anwohner, nachdem ihnen dies bereits mündlich zugesichert wurde, eine schriftliche Garantie bekommen, dass ihnen bezüglich der Zufahrtsstraße und der Verlegung des Schulweges keinerlei Kosten (auch Folgekosten) entstehen?
Danke für ehrlichen und transparenten Antworten.
Dinkelsbühl, 27.9.20117
Anwohnerbewegung Brukenthalplatz

Fragen der Familie Ritter       (Dies ist nur eine kleine Auswahl von Fragen verschiedener Anwohner)
Reiherweg
91550 Dinkelsbühl
1. Länge, Breite und Höhe somit das Volumen des Neubaus ist für den vorhandenen Platz überdimensioniert, der Neubau ist "auf Kante" genäht. Dafür wurden 2 Veränderungen vom Bebauungsplan kurzfristig massiv verändert. (Zweckumwidmung und Dach) Meine Frage dazu: Die Größe des Gebäudes und die Anzahl der Wohnungen mit ihrer jeweiligen Größe ergibt sich allein aus dem Argument des Investors heraus, „….dass es sich kleiner nicht rechnet und sie dann von dem Projekt Abstand nehmen würden“ Lässt sich die Stadt Dinkelsbühl hier nicht erpressen??
2. Es gibt keinen Platz für Mülltonnen, Altpapiertonnen, Biotonnen, Fahrräder, Kinderspielzeuge wie Roller, Kinderwagen etc. und es wurde auch kein Platz dafür eingeplant. Meine Frage dazu: Wo sind ausreichend Flächen dafür vorgesehen?
3. Es gibt bisher nur einen überbreiten Parkplatz als Behindertenparkplatz. Müssen nicht mindestens 8 behindertengerechte Parkplätze eingeplant werden? Gibt es nicht rechtliche Bindungen an genügend breite Parkplätze?
4. Die Zufahrt besteht nur aus einer Fahrbahn, de facto muss sie aber doppelt so breit werden wie geplant. Damit muss sie direkt an der südöstlichen Kante des geplanten Gebäudes vorbeilaufen. Das bedeutet, dass sehr wenig Abstand zwischen Zufahrt und Gebäude sein wird. Wird die Zufahrt nicht zu eng?
5. Mit einem Projekt dieser Größenordnung wird der Samuel-v.-Bruckenthal-Platz als Freifläche seinen Charakter verlieren und damit wird die ursprüngliche Planung des Platzes als dörfliches Unterzentrum aufgegeben. Ist sich die Stadt nicht im Klaren darüber, dass bei solchem Gebaren Bürgervertrauen und Loyalität verspielt werden?
6. Das Flachdach passt nicht zwischen die Häuser. Diese mussten damals streng nach den Vorschriften gebaut werden. Alle Häuser im Umfeld mussten mit Satteldach gebaut werden, selbst auf die Garagen musste das teure Satteldach angebracht werden, so auch bei uns. Dürfen die Anlieger ab jetzt mit ihren Häusern und Grundstücken auch machen, was sie wollen??
7. Das Gebäude wird bei einer voraussichtlichen Höhe von 10 oder 11 Metern und seinem Gebäudevolumen ein riesiger Schattenwerfer werden, besonders im Winter. Dieses geht mit einer Minderung der Wohnqualität und der Minderung des Wertes aller anliegenden Häuser einher. Können wir irgendwo Entschädigung für den Werteverlust erwarten?
8. Eigentlich hat das Gebäude an seiner "kurzen" Seite 22 Meter. Damit müsste der Abstand zu unserem Grundstück eigentlich 1 H und damit 10 Meter betragen. Durch einen kleinen Absatz im Gebäude wird es aber auf 10 plus 12 Meter verkürzt und damit muss die Abstandsfläche nur 0,5 H betragen. Damit umgehen die Investoren die höhere Abstandsfläche von 10 Metern – und man kann daran erkennen: An jedem Meter wurde gefeilt, um ein Maximum zu erreichen. Am Sven-Helander-Ring im Gaisfeld wurde bereits ein Baustopp verhängt. Muss der Investor nicht auch damit rechnen, dass er vielleicht bereits Gebautes wieder zurückbauen muss?
9. Die zu erwartende Verkehrsbelastung sprengt das verkehrsberuhigte Wohngebiet. Der Schulweg führt direkt an den Verkehrsflächen vorbei. Die Edenkobener Straße ist eh schon verkehrsmäßig und parkmäßig überfordert, man fährt dort Slalom wegen der parkenden Autos, zumal am Platz auch ein stark frequentiertes Bäckereifachgeschäft, ein Friseur, ein Heilpraktiker, ein Versicherungsbüro und eine Fußpflegepraxis liegen. Wo sollen die Menschen und deren Besucher denn noch parken?
10. Das gesamte Gelände ist bis auf die Mindestabstandsflächen von 6 Metern von den Grundstücken im Norden (also auch unserem) baulich überplant. Die Grundflächenzahl in diesem Wohngebiet müsste eigentlich wesentlich kleiner sein, denn alle Häuser rund herum haben Gärten hinten und vorne. In neu ausgewiesenen Baugebieten kann man das ändern. Warum wird das bisher geltende Recht im Gebiet Hoffeld mit Füßen getreten?
11. Durch die notwendige Verlegung des Schulweges werden die gewachsenen und gewollten Strukturen und Pflanzungen zerstört, Bäume und Sträucher werden gefällt werden müssen, die als Sichtschutz, Schattenschutz und Lärmschutz dienen, eine grüne Oase im Sinne einer freien Fläche im Wohngebiet wird zubetoniert und zerstört. Die letzte Oase an Freifläche im gesamten Hoffeld wird zerstört. Wo sollen sich die Menschen und insbesondere die Kinder und die alten Menschen denn noch aufhalten? Auf den verparkten Bürgersteigen??
12. Die Zufahrt für Feuerwehr, Umzugslastwägen und anderen Fahrzeugen ist zu den Häusern 8, und 10 und 12 unter Umständen wegen der Engstelle am Haus 8 nicht gewährleistet und ganz sicher nicht während der Bauphase. Wie soll das gewährleistet werden?
13. Für die zu erwartende Anzahl von Kindern der neuen Bewohner sind keine ausreichenden Spielplätze vorhanden. Der angeblich vorhandene Spielplatz besteht aus einer Schaukel. Die neu „eingeplante“ Fläche im Nord-Osten des Gebäudes ist im Mindestabstandsbereich vom Nachbargrundstück mit 7 Metern eingezeichnet-ein Witz. Gibt es Mindestgrößen für Spielplätze für solche großen Gebäude?
14. Die Optik und die Größe des geplanten Gebäudes sowie die Anzahl und Struktur der Bewohner wird nach Aussagen von Fachleuten eine starke Wertminderung unseres Hauses zur Folge haben. Das gesamte umliegende Gebiet wird durch die Größe eine Wertminderung erfahren. Zu welchem Zeitpunkt wurden die nachbarschaftlichen Interessen berücksichtigt und wie äußerte sich das??
15. Die Anzahl der Bewohner liegt laut Investor bei 60 Personen. Meiner Berechnung nach liegt bei einer nur durchschnittlichen Belegung der Wohnungen die Anzahl der Menschen bei 90 bis 100 und unter Umständen auch deutlich höher. Es ist allgemein bekannt, dass räumliche Enge die sozialen Spannungen erhöht und somit ist, sowohl mit internen Konflikten der Bewohner des Gebäudes selbst als auch mit Konflikten der umgebenden Nachbarschaft zu rechnen. Wieso wird dieses Risiko einfach in Kauf genommen? Wer garantiert uns rechtsverbindlich eine durchschnittliche Belegung der Wohnungen mit 2,5 Personen?
16. Der soziale Frieden innerhalb der gesamten Nachbarschaft ist wichtig, diesen sehen wir aber bei dieser Größenordnung als gefährdet. Wir befürchten bei einer Durchführung eines öffentlich geförderten Wohnkomplexes dieser Größe und den Rahmen sprengend die Gefahr der Ghettoisierung. Warum drängt man so viele Menschen in ein Haus? Wann hat sich der Stadtrat mit diesem Problem auseinandergesetzt? Oder gab es so ein Problem noch nicht? Gibt es im Stadtgebiet von Dinkelsbühl Erfahrungen? Gibt es ein solches Projekt mit 24 öffentlich geförderten Wohnungen überhaupt?
17. Geplant sind 8 Wohnungen mit 2 Zimmern mit je 55 qm geben, 14 Wohnungen mit 3 Zimmern und 80 qm und 4 Wohnungen mit 4 Zimmern und 95 qm. Für 3 Personen müssen mindestens 2 Zimmer und 50 qm zur Verfügung stehen, für 4 und 5 Personen müssen mindestens 3 Zimmer und 65 qm und für 6 Personen 4 Zimmer und 80 qm und jede weitere Person 15 qm mehr. Das bedeutet, in diesem Komplex dürfen 8 mal 3 und 14 mal 6 und 4 mal 7 Personen rechtlich offiziell einziehen, das sind 136 Personen, im Zweifel plus nicht einzuplanender Dauerbesucher. Bei den soeben genannten qm-Angaben berufe ich mich auf die Vorstellung der Investoren im Pfarrzentrum. Seit der Stadtratssitzung am 26.07.2017 soll unter Umständen das 4. OG wegfallen, so dass sich diese Zahlen geringfügig verringern werden. Offensichtlich hat der Oberbürgermeister selbst bereits eingesehen, dass alles völlig überdimensioniert ist. Wieso wurde bei der ersten Beratung im Bauausschuss die unter Umständen hohe Anzahl an Bewohnern verschwiegen?
18. Es wird ein konzentrierter Gebäudekomplex im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus entstehen, dessen immense Größe und der stark verdichteten Bewohnerzahl sich allein nach den maximalen Renditemöglichkeiten des Investors richtet. Für mich ist dieser Investor nicht vertrauenswürdig. Auf meine Frage in der Versammlung am 25.07.2017 im kath. Pfarrzentrum, warum die Seite erst
Moses Mendelssohn Vermögensverwaltungs-GMbH & Co.KG 2015, dann kurze Zeit später
Moses Mendelssohn Vermögensverwaltungs GmbH, dann kurze Zeit später
Moses Mendelssohn Vermögensverwaltung GmbH heißt,
hat der gefragte Vertreter des Investors sich nur zurückgelehnt, die Arme verschränkt und geantwortet: "Nein, das weiß ich nicht“. Hat die Stadt recherchiert, wie es zu diesen nicht gerade vertrauenerweckenden Namensänderungen gekommen ist?
19. Auf uns als Anwohner wird in keiner Weise Rücksicht genommen und auch die bisher geltenden Regeln in diesem Baugebiet werden aufgegeben, nur weil die Stadt Sozialwohnungen bereitstellen muss und hier die Chance sieht, ohne viel eigenen Aufwand an viele Wohnungen zu kommen. Wieso kommt die Stadt Dinkelsbühl nicht selbst ihren ureigensten kommunalen Aufgaben nach und baut also selbst öffentlich geförderte Wohnungen und auch städtische Kindergärten?
20. Unseres Wissens nach (schriftliche Aussage einer Stadträtin) war dieses Gebäude im neuen Gaisfeld 4 Wohngebiet in der Nähe der nebeneinander (!) geplanten kath. und evang. Kindergärten geplant und wurde dort verhindert. Stimmt das?
21. Die katholische Kirche verkauft dieses Grundstück an jemanden, der ihre Preisforderung zahlen kann. Schon vor einigen Jahren gab es (nachweislich) Anfragen und die Genehmigung der Diözese Augsburg lag vor und die Kirche hat dennoch nicht verkauft. Laut Wenzel Hammerl sollte auf dieser bewusst im Hintergrund liegenden Freifläche ein Park und ein Spielplatz entstehen. Es ist die einzige Freifläche im Hoffeld. Wieso wird das nicht weiter verfolgt?
22. Es gibt höchste Bedenken eines Diplomingenieurs im Bereich Arbeitssicherheit. Denn es sind mittlerweile mehr als 8Tiefgaragenplätze geplant und dafür muss die Baugrube tiefer und wesentlich größer ausfallen (Böschungswinkel etc. siehe Anhang von Erich Wüstner). Können Sie für absolute Sicherheit gewährleisten? Können Sie bei diesem Bauvolumen Schäden an unseren Häusern und Gärten ausschließen?
23. Warum wird nicht wenigsten ein Kompromiss gebaut mit 12 Wohnungen, um einem konfliktfreien Miteinander oder zumindest Nebeneinander innerhalb der Nachbarschaft Raum zu geben?
24. Das Gebäude soll sich, vergleichbar mit den Gebäuden aus den 90-Jahren im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus im Westen, die auch auf dem Grundstück der kath. Kirche errichtet wurden, den baulichen Bestimmungen der Umgebung anpassen und einfügen. Eine drohende Zerstörung unserer unmittelbaren Umgebung und die totale Veränderung des gesamten Viertels bei erheblicher Minderung der Wohnqualität soll verhindert werden. Wie soll das bei geplanten 24 Wohnungen geschehen?
25. Man soll an dem Gebäude selbst nicht erkennen können, dass dort "arme" Menschen wohnen. Maßnahmen zur Erhaltung des Wohnumfeldes sind bei privaten Investoren, welche auch noch120 km entfernt sind, weniger zu erwarten, als bei öffentlichen, genossenschaftlichen oder kirchlichen Trägern aus dem Raum Dinkelsbühl. Es ist aber wichtig, dass durch bauliche Instandhaltung vermieden wird, dass man sofort erkennen kann, dass dort Bedürftige wohnen. Soziale und ethnische Segregation darf man nicht am Wohngebäude dieser Menschen erkennen. Die ersten Jahre wird das Gebäude, weil es neu ist, noch gut ausschauen. Wenn man eine gute Rendite haben will, widerspricht sich von selbst, dass in das Gebäude investiert wird „nur um des gepflegten Eindrucks willen“. Aber was ist in 5-10 Jahren? Wer kümmert sich dann noch um das Objekt?
26. Der Fördergeber soll beim Bewilligungsbescheid der Förderung (Bund oder Land, ich weiß es nicht) seine höhere Förderung für die Barrierefreiheit auch an eine Belegung derjenigen Personen binden, die dort einziehen, die Barrierefreiheit brauchen, nämlich alte Menschen und Menschen, die vom Rollator oder Rollstuhl abhängig sind. Die Stadt und die Kirche sollen ein Zustandekommen des Vertrages davon abhängig machen. Das Gebäude ist barrierefrei geplant. Dann sollen dort auch nur Menschen mit ihren Familien einziehen, die einen Rollstuhl oder Rollator brauchen, somit durch Krankheit, Behinderung oder Alter bedürftig geworden sind. Kann man das bei der Mieterauswahl im Rahmen des Wohnbindungsgesetzes und durch Vorbehaltswohnungen beachten?
27. Übrigens ist nur ein einziger Aufzug für alle 24 Wohnungen geplant. Ist das erlaubt?
28. Im gesamten Gebäude und auf dem Grundstück sollen Hunde verboten werden und Katzen nur in den Wohnungen zugelassen werden. Die Freiheit des Einzelnen kann nur so weit gehen, wie sie die Freiheit des Anderen nicht stört. Kann man diese Forderung bei der Vermietung beachten?
29. Für den gesamten Müll, Biomüll und Altpapier muss ein ausreichend großer abschließbarer Raum, nicht nur eine Einfriedung, zur Verfügung gestellt werden, um Geruchsbelästigungen für Alle zu vermeiden. Sieht der neue Plan entsprechenden Raum vor? Und wenn ja, wo?
30. Es muss einen Ansprechpartner (Hausmeister, der auch den Sicherheitsdienst bei Bedarf vor Ort gewährleistet) vor Ort geben, den wir bei Ruhestörung, Streitsituationen und Sonstigem anrufen können, dass er sich der Dinge, die dort passieren, annimmt. Eine normale Hausverwaltung kann so etwas nicht leisten. An wen können wir uns als direkte Nachbarn wenden?
31. Es kann nicht sein, dass wir als direkt betroffene Anwohner finanzielle Beiträge für Verlegungen von Wegen und Zufahrten, Kanalerweiterungen und ähnlichem leisten müssen. Kann man das individuell für Jeden ausschließen?
32. Ich bin für öffentlich geförderten Bau, ich bin für die Bebauung noch freiliegender Grundflächen. Wir haben unser eigenes Haus für 6 Flüchtlinge über je 1 Jahr insgesamt 2 Jahre zur Verfügung gestellt, wir haben heute noch in einer Wohnung 3 Flüchtlinge wohnen (für 4,70 qm......), aber es MUSS sozial verträglich bleiben, um sozialen Frieden im nachbarschaftlichen Umfeld zu ermöglichen und zu erhalten. Dazu erhört eine soziale Durchmischung der Bewohner. Werden alle Wohnungen gefördert oder sollen auch Wohnungen in dem Wohnkomplex in private Hand übergehen?
Unser Haus wird eine erhebliche Minderung seines Wertes erfahren. Kann man jemanden dafür in „Regress“ nehmen?

Antwortschreiben des Bauamtes

Sehr geehrter Herr Knipfer,
ich bitte um Ihr Verständnis, dass die uns übermittelten Fragen in dieser Fülle nicht schriftlich beantwortet werden können. Nachdem jeder Bürger im Bebauungsplanverfahren seine Einwendungen vorbringen kann, können Sie versichert sein, dass diese Einwendungen dann im Verfahren vom Stadtrat bewertet und abgewogen werden. Die Pläne können dann selbstverständlich auch im Rathaus eingesehen werden, so dass sich dadurch eventuell schon einige Fragen selbst beantworten. Voraussichtlich wird die Planung in der Novembersitzung im Stadtrat vorgestellt und dann möglicherweise die Auslegung der Planung beschlossen. Die Auslegung wird von der Stadt dann öffentlich bekannt gemacht.

Für Ihr Verständnis im Voraus besten Dank!
Mit freundlichen Grüßen
aus der schönsten Altstadt Deutschlands (FOCUS)
Große Kreisstadt Dinkelsbühl

- Leiter der Bauverwaltung –
Peter Koller
Tel.: 09851-902350

Fax: 09851-902359
e-mail: peter.koller@dinkelsbuehl.de


Nachdem wir noch einmal nachgefragt haben, erhielten wir wenigstens das versprochene Protokoll der Stadtratssitzung vom 27. 9.








Gedanken zur Stadtratssitzung am 27. 9. 2017

In eigener Sache
Die Abstimmung für die Änderung des Bebauungsplanes verlief in eisiger Atmosphäre, leider für uns, die Anwohnerbewegung, mit sehr negativem Ausgang. Wir hatten gehofft, dass die Stadträte ( wie z.B. Herr Hubert Schmidt u.a.), in dieser Abstimmung zu ihrem Wort stehen würden und für einen wesentlich weniger umfangreichen Bau in unserem Sinne stimmen würden; aber die Abstimmung fiel mit 16 zu 4 Stimmen für eine Änderung des Bebauungsplan sehr eindeutig zu unseren Ungunsten aus.
Ausdrücklich hervorheben möchte ich in diesem Zusammenhang Herrn Stadtrat Schneider von den freien Wählern, der in unserem Sinne eine Vertagung des Beschlusses gefordert hatte, weil unsere Fragen noch nicht hinreichend beantwortet waren. Dafür an dieser Stelle herzlichen Dank, ebenso den anderen Mitgliedern der freien Wähler, die auch dagegen gestimmt haben. Sie haben unseren Glauben an die Demokratiefähigkeit unserer Gesellschaft ein bisschen retten können.
Überhaupt nicht eingegangen wurde auf die Hauptforderung von uns Anwohnern einen Bau von nur halbem Umfang zu erstellen. Stattdessen hatte man die Anzahl der Tiefgaragenplätze und der Parkplätze verdoppelt. Bei der Infoveranstaltung im Pfarrheim hatten wir u.a. drauf hingewiesen, dass es zu wenig Parkplätze gebe und der Platz z.B. für Müllcontainer überhaupt nicht ausreichend sei. Die Planungsänderung führt dazu, dass der Platz letztendlich jetzt nur noch dichter bebaut und zubetoniert wird. Man will uns bewusst missverstehen!
Mit solchen Nebensächlichkeiten argumentiert Herr Dr. Hammer," dass er den Anwohnern in vielen Punkten schon entgegengekommen sei", u.a. auch bei Radio 8, ausgestrahlt am Nachmittag des 27.9. 2017 und er sagte auch, "dass weiter verhandelt werden müsse". Vielleicht komme dann auch etwas ganz anderes dabei heraus???" Ich setze bewusst 3 Fragezeichen dahinter!
Wir langjährigen Anwohner am Samuel-von-Brukenthalplatz werden bei dem ganzen Deal zwischen katholischer Kirche, Stadtrat, Bauausschuss und Oberbürgermeister und Investor nicht genügend wahrgenommen bzw. unsere Einwände werden zwar gehört, aber nur in unwichtigen Details berücksichtigt. So kann man dann mit "gutem Gewissen" sagen, wir sind auf die Anwohner zugegangen.
Liebe Anwohner und Interessierte, unterstützen Sie uns weiterhin und helfen Sie uns mit ihren kritischen Eingaben und konstruktiven Ideen!



Auch auf Radio 8 war der Monsterbau ein Thema

Radio 8 berichtet über den „Monsterbau“

Dinkelsbühl | Sorgen um geplanten „Monsterbau“
27. September 2017
Zu groß und passt nicht zur Umgebung - das sagen die Anwohner am Brukenthalplatz in Dinkelsbühl zu einem geplanten Bauprojekt. In ihrer Nachbarschaft soll eine größere, öffentlich geförderte Wohnungsanlage entstehen. Eine Bürgerbewegung hat jetzt 300 Stimmen gegen einen Bau in der geplanten Größe gesammelt. Heute um halb sechs spricht der Stadtrat in einer Sitzung über das Projekt. Man mache jetzt ein ordnungsmäßiges Verfahren, wo jeder seine Bedenken und Einwände einbringen kann, so Oberbürgermeister Christoph Hammer. Diese werden dann abgewogen und gewichtet. Man habe auch schon viele Konflikte angenommen und in den Planentwurf aufgenommen.

Dinkelsbühl | Ja zu geändertem Bebauungsplan
28. September 2017
Bekommt Dinkelsbühl eine öffentlich geförderte Wohnanlage am Brukenthalplatz? Wenn es nach dem Stadtrat geht, ja. Er hat am Abend für eine Änderung der Bebauungspläne gestimmt. Jetzt liegen die Pläne öffentlich für vier Wochen aus, danach haben die Bürger zwei Wochen Zeit, ihre Beschwerden einzureichen. Erst dann wird final entschieden. Viele Anwohner sind gegen den Bau der Anlage.